22.05.2015, 20:29
***edit***
Das sagt die StvZo dazu:
M+S Reifen = Winterreifen.
Und das §36 StvZO geändert wird , steht bisher nirgendwo.
Das sagt die StvZo dazu:
Zitat:§36 Bereifung und Laufflächen
(1) (...)
Bei Verwendung von M+S-Reifen – Winterreifen – gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist, die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
M+S Reifen = Winterreifen.
Und das §36 StvZO geändert wird , steht bisher nirgendwo.