12.10.2015, 16:25
Würde Widerspruch einlegen, mit der Begründung, dass es 5 Jahre lang so akzeptiert wurde. Mit der Bitte um Begründung, was sich an der Rechtslage seither geändert habe.
Eventuell, habe ich mal gemacht, aber muss man abwägen: " Falls bei der Ausstellung vom damaligen Mitarbeiter ihrer Behörde ein Fehler gemacht wurde, bitte ich um Mitteilung des Namens des betreffenden Mitarbeiters zwecks Prüfung von Schadenersatzansprüchen". Das wirkt normalerweise, um ganz schnell eine Bestätigung zu bekommen, dass alles OK sei.
Gruß, Karl
Eventuell, habe ich mal gemacht, aber muss man abwägen: " Falls bei der Ausstellung vom damaligen Mitarbeiter ihrer Behörde ein Fehler gemacht wurde, bitte ich um Mitteilung des Namens des betreffenden Mitarbeiters zwecks Prüfung von Schadenersatzansprüchen". Das wirkt normalerweise, um ganz schnell eine Bestätigung zu bekommen, dass alles OK sei.
Gruß, Karl