Z06 Unfall mit Kurzkennzeichen (Vollkasko)
#1
Hallo Corvetteforum,

am 30.04. holte ich meine 2006er Z06 in schwarz mit Vollkasko auf ein Kurzkennzeichen ab. Nach 200km trockener und dann 100km nasser Fahrbahn endete die Überführungsfahrt nur 3km von Zuhause im Graben. Ein kurzer Gasstoß bei nur 100km/h drehte mein Heck nach rechts weg. Die Z06 wurde erheblich beschädigt, obwohl es auf den ersten Blick nicht so aussah. 41.000 Euro im Gutachten, das eine neue Karosserie und Fahrwerk mit Rädern beinhaltet. Der Motor wurde bereits beim Vorbesitzer auf Garantie getauscht, also entschloss ich mich zu einer Reparatur. Tomislav gab mir nach einer Anfrage den Tipp die Z06 bei Herrn Kohnen, Kroymann Düsseldorf reparieren zu lassen, vielen Dank. Ein sehr netter und hifsbereiter Mensch.
Die Versicherung gab der Werkstatt keine Reparaturfreigabe. Erst waren es das unterschrittene Mindestprofil (waren dann aber doch 2,5mm), dann Ausschluss der Vollkasko wegen amerikanischem Import (ist aber eine deutsche Auslieferung). Weiter eine fehlende Ermittlungsakte, die bei der Staatsanwaltschaft läge (war aber nur als Bagatellschaden bei der örtlichen Polizei vermerkt, es gabe keine Akte bei der Staatsanwaltschaft). Schliesslich wurde das Kurzkennzeichen zum Problem. Ich musste einen Folgevertrag mit Vollkasko abschliessen, obwohl ich die Z06 nicht zulassen kann und kein Kennzeichen dafür bekomme (Anmeldung in einem anderen Landkreis nur mit Fahrzeugvorführung oder Tüv/AU. Die Z06 ist noch keine 3 Jahre alt, deswegen hat sie keine TÜV oder AU Bescheinigung).
Nachdem ich einen Folgevertrag unterschrieben habe, bekam ich Die Reparaturfreigabe am 21.07.2009. Im Moment verzögert die Ersatzteilbeschaffung enorm die Reparatur. Mit Kroyman sind auch die Ersatzteillieferanten insolvent gegangen.

Bei der Überführung einer Corvette sollte man sich also gut überlegen es mit einem Kurzkennzeichen zu versichern. Auch das Gutachten dauerte 3 Wochen, weil es keine Erfahrungswerte mit Ersatzteilpreisen der Z06 gab.

HeinziS
[Bild: AvatarZ.jpg]
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#2
Hallo HeinzS,
ist natürlich traurig, das Dein Neuerwerb "abflog" und der Schaden erheblich war.

Ich verstehe allerdings nicht, warum Du das Fahrzeug nicht regulär angemeldet hast und damit gleichzeitig "normale KFZ-Kennzeichen" in den Verkehr gebracht wurden.

Es sind wohl viele hier im Forum, welche von Irgendwo ein Fahrzeug kauften und es überführten.

Man legt an der Zulassungsstelle die Papiere des Fahrzeugs vor und erhält die Kennzeichen.
Eine direkte vorführung des Fahrzeugs ist eigentlich nur nötig, wenn "Sonderwünsche" für die Zulassung gewünscht werden (kleine Kennzeichen wegen "Bauartbedingt" usw.).
Mit den Kennzeichen fährt man zum Fahrzeug, baut die an und fährt richtung Heimat.

Auch für die Saison-Kennzeichen ist eine direkte Vorführung bei der Zulassungstelle nicht nötig.

In dem Ablauf Deiner "KFZ-Kennzeichen mit KFZ-Vollkasko-Schutz" Überführungsfahrt ist für mich ein Informationsloch.

Ich habe meine Überführungsfahrt auch so gehalten, mit Vollkasko usw.
Fahrzeug war im Kölner Raum, Standort sollte/durfte Bremen werden.
Mein Fahrzeug war ein US-Fahrzeug, also volles Programm zwecks KFZ-Brief.
Papiere mit Dokumenten-Post erhalten, zur Zulassungsstelle (nachdem von der Versicherung alle Unteragen bei mir waren), Schilder beantragt und abgeholt (Dreckssache), zu ACP gefahren und Fahrzeug abgeholt.
Also ganz normal.

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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#3
Wieder was gelernt....meine Versicherung sagt mir immer es gibt keine
Vollkasko-Versicherung für Kurzzeitkennzeichen !!!!
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#4
Hi Struppi,

normalerweise werden Gebrauchtwagen von Privat - es empfiehlt sich aber auch beim Händler so vorzugehen - folgendermaßen gekauft:

Cash gegen Auto und Papiere!

Dann hat man entweder einen Anhänger, rote Nummern vom befreundeten Händler oder eben Kurzzeitkennzeichen dabei.

Alles andere ist praxisfremd oder leichtsinnig.

Außer, dass ein Unfall passiert ist, sehe ich aber hier nicht so ganz das Problem.

Wenn ich eine Deckungskarte für ein KZKZ beantrage, mache ich das bei der Versicherung, bei der ich auch hinterher den Vertrag abschließe. Das hat nämlich den Riesenvorteil, dass mich diese Deckungskarte nichts extra kostet.

Und dabei ist vereinbart, dass die Deckung des KZKZ die gleiche ist wie beim anschließenden Vertrag.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#5
Hallo Struppi,

eine Zulassung in unserem Kreis ist nur möglich, wenn

- das Fahrzeug vorgeführt wird um die Fahrgestellnummer abzulesen (geht also nur mit Autotransporter)
- das Fahrzeug beim vorher zugelassenen Landkreis vorgeführt wird und dieser mit dem Heimatlandkreis korrespondiert (wusste ich nicht)
- das Fahrzeug eine neue Hauptuntersuchungsbescheigung hat (wusste ich auch nicht)

Du hattest bei deiner Einzelabnahme diese Bescheinigung. Bei einer deutschen Neuzulassung hat man 3Jahre Tüv und AU.

Gruß

Heinzi
[Bild: AvatarZ.jpg]
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#6
Hallo Heinz,
ich weiß jetzt hilft es nicht mehr, aber ich habe eine schriftliche Bestätigung von der Allianz bekommen, dass das Fahrzeug Vollkasko versichert ist, somit geht es doch nur wird es wahrscheinlich sehr vom Versicherer abhängen.............

Drück dir weiterhin die Daumen Hallo-gruen
[Bild: qx6wzg2e.jpg]


www.tikt.de

Gruß Thomas
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#7
Zitat:Original von Stingray 69
Wieder was gelernt....meine Versicherung sagt mir immer es gibt keine
Vollkasko-Versicherung für Kurzzeitkennzeichen !!!!

Das es keine Vollkasko-Versicherung für Kurzkennzeichen gibt, zeigt auch die Netz-Versicherungs-Information.
Ausnahmen sind möglich, wenn z.B. das Fahrzeug nach der Überführung beim selben Versichungsträger per Vertrag regulär mit Vollkasko versichert wird.

Da kann man auch gleich "Alles" mit Hand und Fuss machen.

Für KFZ-Gewerbetreibende gibt es möglichkeiten für Sonderregelungen.

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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#8
Hoo, ihr Lieben,
jetzt wird aber geschrieben Yeeah! Danke.

Hi JR,
das mit der roten Nummer hat sich ein bisschen geändert (wegen Missbrauch sind die Regeln schärfer).
Dann muss der "Händler" schon mitfahren, was bei Kumpels kein Problem sein dürfte.



Hi HeinzS,
Da must Du noch mal die KFZ-Zulassungsbedingungen "studieren".
Die sind Bundeseinheitlich und Länderunabhängig, solange es bei "Standart-Zulassung" bleibt.
Sind KFZ-Brief und Versicherungsdeckungszusage vorhanden und TÜV/AU noch gültig, gibt es KFZ-Kennzeichen im EU-Standard-Format.
Dafür erhällst Du ja so'n packen Papiere.

Du schreibst es ja auch selbst:
"
- das Fahrzeug beim vorher zugelassenen Landkreis vorgeführt wird und dieser mit dem Heimatlandkreis korrespondiert (wusste ich nicht)
- das Fahrzeug eine neue Hauptuntersuchungsbescheigung hat (wusste ich auch nicht)
"

Diese Vorführung ist nur nach stilllegung des Fahrzeugs notwendig (und muss nicht in Deinem Landkreis sein).
Also war das Fahrzeug Stillgelegt?
Für die noch gültige TÜV/AU gibt es ja den schriftlichen Nachweis.



Hi Tomislav63,
das gilt für Dein Allianz-Büro, hier in Bremen, bei meiner Allianz-"Bude" war das schon anders.
Ein absolut irres Geld wollten die von mir haben.
Nur bei Vertragsabschluss hätte es den VK-Schutz bei Kurzzeitkennzeichen bei mir gegeben.


Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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#9
Hallo Tomislav,

diese Bestätigung hatte ich von der KRAVAG auch. Das Komplizierte bei dem Kurzkennzeichen ist der fehlende Folgevertrag. Das bedeutet, der Versicherer hat keinen Vertrag auf den seine Schadenabteilung buchen kann. Ich wusste nicht, dass man einen solchen Vertrag ohne Zulassung machen kann. Das war die Lösung, damit die Vertragsabteilung der Schadenabteilung die Freigabe erteilen konnte.

Wie geht's sonst? Hab total Bock auf Rennstrecke. Wollen wir mal eine Vergleichsfahrt Z06 und R1 machen?

Heinzi
[Bild: AvatarZ.jpg]
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#10
Hallo zusammen,

was mich bei der Sache stutzig macht:

Kann der Versicherer rückwirkend wg. US-Import den Vollkasko-Schutz ablehnen?

Das wäre ja ein starkes Stück!

Grüße, Holger
In Memoriam Thomas W. (MadTom)
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