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Abstandsvergehen - wie ermittelt - Druckversion

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- Solstice - 13.10.2015

Zitat:Original von meStefan
Hallo Ingo,

sehe ich auch so!
Hab natürlich gleich etwas langsamer gemacht, aber wenn der direkt vor Dir einschert und die Rennleitung macht gerade dann Ihr Filmchen/Foto, hast Du eben die A-Karte.

Klar ist man da auch schnell schuldlos der Dumme...

Ich denke da nur an die vielen Tempokontrollen am Ortsausgang, man sieht schon das Ortsausgangsschild, um einen herum nur freie Fläche, beschleunigt schon mal und *flash*

Das hat nichts mit Unfallverhütung zu tun sondern eher mit Abzocke, ganz klar!


- Solstice - 13.10.2015

Zitat:Original von SmartyMarty
Genau so ein Verhalten gehört eigentlich auch bestraft, wegen Behinderung des Verkehrsflusses.
Genau so wie die notorischen Mittelspurfahrer

Bei der Mittelspur bin ich ja bei Dir, aber mit 100 über die Autobahn.. solange ich Rechts bleibe und nicht mit 90 einen LKW überhole, ist doch alles ok.

Ich fahre z.B. ungern wesentlich schneller als 100 - 120 wenn ich (mit Freisprechanlage) telefoniere. Da klemme ich mich irgendwo hinter und zuckel mit. Irgendwie bin ich nicht multitaskingfähig genug, um telefonierend ständig die Fahrbahn zu wechseln, ist mir zu stressig.

Und es gibt eben Leute, die fahren grundsätzlich nicht schneller als 100... verstehe ich auch nicht, aber soll man denen die Autobahn verbieten?


- Spooner_13 - 13.10.2015

Zitat:Und es gibt eben Leute, die fahren grundsätzlich nicht schneller als 100... verstehe ich auch nicht, aber soll man denen die Autobahn verbieten?


JAAaaaa..... sich vor Lachen auf dem Boden wälzen huahua Jumping


- C53 - 13.10.2015

@
Ansonsten ....

Schön finde ich die zwei Scheinheiligen die sich hier über den Charakter von Anwälten Gedanken machen, der eine der im wahren Leben aber wenig Anstand und Ehrgefühl hat, wenn er an Gebrauchtwagen vor dem Verkauf mit dem Edding die Lackschäden beseitigt um den Käufer zu täuschen oder den der hinterrücks über andere herzieht und diese verunglimpft, hier Charakter für sich reklamieren und den Stab über diejenigen brechen, die für sich den Rechtsstaat und die Unschuldsvermutung reklamieren.

--- ich fühle mich angesprochen!

Also:

Ich habe mir keine Gedanken über den Charakter von Anwälten gemacht ---- sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

ich fragte ob man privat oder geschäftlich einen anderen Charakter haben kann huahua

Ich habe meinem damaligen Anwalt mal, in privater Runde erzählt, dass ich den VW Golf meiner

damaligen Ehefrau mit einem Edding "geschönt" hatte. Das Auto hatte sehr viel km gelaufen und war

an der Front mit hunderten von Steinschlägen übersäht. Diese habe ich mit einem Edding "ausgebessert"

da das Auto schwarz war, mit Erfolg.

Zu meinem Charakter - das sollen andere entscheiden. Fest steht, dass ich jedem Kunden welchem ich ein Auto

verkauft habe, heute noch in die Augen sehen kann und es keine Feindseeligkeiten gab und gibt.

Wieso ziehe ich hinterrücks über andere her und verunglimpfe dieselben? Alles geschieht bei mit mit

"offenem Visier" -- bei Dir auch Frage

Du willst doch wohl nicht über Lügen reden --- oder --- das könnte Dir sauer aufstoßen.

Hallo-gruen H1


- KHH - 13.10.2015

Zitat:Original von C53


Wieso ziehe ich hinterrücks über andere her und verunglimpfe dieselben?

Heinz damit bin ich gemeint, schreibe später mal was dazu In-den-PC


- 5xl - 13.10.2015

In den heutigen Zeiten gilt im Verkehr und den staatlich sanktioniertenen Zugriffen auf den Geldbeutel und die
Fahrerlaubnis: Wer sich nicht wehrt der lebt verkehrt-
Wer das "einstehen" für meist unbewusst begangene Verstösse als Charakterfrage einpreisen will liegt ebenso
falsch wie derjenige der Anwälte charakterlos ob ihres Berufes verunglimpft.

Und der frei von Sünden im Verkehr ist darf mich gerne als was immer titulieren!

Auch bin ich manchmal echt erbost über manchen Beitrag vom Godfather of Law,
durchaus mal nicht in der Lage von Wutzers Beiträgen zu profitieren speziell wenn er
im Trollforum Fahrberichte bei Schnee auf Sommerreifen postet- und manchmal bin ich echt von mir selbst genervt wenn ich mich nicht enthalten kann meinen Senf dazuzugeben!
Also lasst ins nicht so auf uns rumhacken und sonst gilt aus meiner Sicht:
Wenn dass Foto halt nicht taugt dumdidum

Netten Abend
5XL


- ZR1951 - 13.10.2015

Edgar das ist kein Blödsinn ich habe es persönlich damals lesen können , auch ich war sprachlos was da zu lesen war..


- JR - 13.10.2015

Könnt Ihr bitte Eure Bemerkungen zur charakterlichen Beurteilung anderer User ab sofort unterlassen!

Diesen Thread werde ich ansonsten garantiert nicht aufräumen sondern direkt komplett löschen.

Schon seltsam, dass gerade bei diesem Thema immer so furchtbar die Moralkeule geschwungen wird.

Von mir aus kann sich ja jeder ohne Gegenwehr verurteilen lassen; ich werde bei Verstößen, die mit einem meiner Autos begangen werden, jedenfalls die Möglichkeiten unseres Rechtsstaates nutzen, um nicht ungerechtfertigt verurteilt zu werden.

Und wenn ich selbst an einer "Abzockstelle" geblitzt werden sollte, werde ich es genauso halten.

Ich kann nur jedem wünschen, nie in eine Situation zu kommen, in der man wirklich mal einen guten Anwalt benötigt, egal in welchem Bereich.

Gruß

JR


- JR - 13.10.2015

Zitat:Er hat Einspruch eingelegt und erklärt er wisse nicht wer an diesem Tag das Fahrzeug gefahren hat . Das hat Ihm nichts genützt er mußte zahlen . Wenn er nicht gezahlt hätte wäre es zu einer Verhandlung gekommen

Klar wäre es zu einer Verhandlung gekommen, das ist ja auch die normale Folge beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid!

Oder hat er gedacht, er muss nur sagen, dass das alles nicht so war und die Behörde zieht den Bescheid zurück?

Gruß

JR


- MPF - 13.10.2015

Zitat:Original von Solstice Ich denke da nur an die vielen Tempokontrollen am Ortsausgang, man sieht schon das Ortsausgangsschild, um einen herum nur freie Fläche, beschleunigt schon mal und *flash*

Das hat nichts mit Unfallverhütung zu tun sondern eher mit Abzocke, ganz klar!

Das hat -in meinen Augen- nichts mit Unfallverhütung zu tun, aber ebenso nichts mit Abzocke, sondern schlicht damit, dass der betreffende Fahrer sich nicht an die StVO gehalten hat. Bis zum Ortsausgangsschild ist 50 (oder 30) und erst DANACH ist 100 (oder 70). Wer sich nicht daran hält/halten kann/halten will, dem darf man gerne die Charakterfrage stellen, bzw. der darf sich nicht beschweren, wenn es blitzt, denn er hat sich schlicht NICHT an bestehende Gesetze gehalten. Punkt.

Wer sich nicht an den Mindestabstand hält, hat im schlimmsten Falle mit empfindlichen Strafen zu rechnen (@meStefan, wie wäre es einfach mal mit googeln anstatt dreimal nachzufragen wie die Strafen sind????). Wem einer einem vor die Karre fährt und man dann die Geschwindigkeit verringert und den Abstand vergrößert kann man innerhalb der Messstrecke noch genug Luft aufbauen, sodass die eventuellen Strafen unempfindlich werden bis ganz ausfallen.

Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied, doch diese Jammer-und-im-Forum-Beschwer-Kultur ist schwer nachvollziehbar. Augenrollen

Egal ob nun in Straßenverkehrsfragen oder beim Thema C7 Reklamation. Wenn man Mist gebaut hat, sollte man auch dazu stehen können und nicht ein öffentliches Fass aufmachen. Wenn der Hersteller vermeintlich Mist gebaut hat, dann soll man sich beim Hersteller beschweren und nicht ein öffentliches Fass aufmachen.

Edith wegen multipler Tippgicht.... Hallo