C2: K.O. Felge/Spinner eingetragen? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 2 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=3) +--- Thema: C2: K.O. Felge/Spinner eingetragen? (/showthread.php?tid=33710) |
- 6TVette - 07.12.2008 Es gab dort schwerwiegende Verletzungen beim streifen von Fußgängern Woher weißt Du das? Kann man das irgendwo nachlesen? - Split - 07.12.2008 Zitat:Original von Gold Mann, Du bist aber auch ein Klops..................................... So ein Singsang weil vielleicht 20-30 Corvetten in Deutschland am Sonntag mit Knock Offs durchs Land fahren nicht verstehende Grüße Carsten - Gold - 07.12.2008 Zitat:Original von 6TVetteHatte mal einen E Type beim Tüv Die hatten auch so etwas. Das hat mir damals in Koblenz der Tüv Prüfer erzahlt, als es sich weigerte das einzutragen. Ist aber schon 10 jahre her. Hat sich da was geändert? - Goofy - 07.12.2008 @Gold ich will nicht auf dich schimpfen, aber was du da schreibst ist schon weit hergeholt. Zitat:Noch mal. es wird wohl eine Grund geben, weshalb auch in der USA 1967Vielleicht einfach aus Kostengründen? Zitat:Es gab dort schwerwiegende Verletzungen beim streifenWenn ich so dicht an einem Fußgänger vorbei fahre, dass er sich an den Spinners verletzt, muss ich ihn vorher über den Haufen gefahren haben. Stell dich doch einfach mal selbst an so eine Vette, dann wirst du merken dass du ab Schuhgröße 22 ganz andere Sorgen hast als den ZV der Felge. Gruß Thomas - JR - 07.12.2008 Es soll auch Leute geben, die ständig mit offenem Regenschirm durch die Gegend laufen, falls ein Meteorit auf sie fallen sollte. Wenn das Auto mit diesen Teilen damals hier in D verkauft worden ist und das damals zulässig war, dann gilt das auch noch heute. Ein Fahrzeug muss immer die Vorschriften erfüllen, die bei seiner Erstzulassung gegolten haben. Da gibt es nur ganz wenige Ausnahmen davon. Gruß JR - Gold - 07.12.2008 Hallo Frank , probiers mal hiermit: Die Verkehrsordnungswidrigkeit folgt aus §30 StVZO, "Beschaffenheit der Fahrzeuge", wonach gilt: Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Als konstruiertes Beispiel für eine Schädigung kann angenommen werden, dass ein Kind in die sich noch drehenden Spinner hineingreifen könnte und somit Verletzungen davon tragen würde. Es liegt nun im ermessen eines Gutachters , die Spinner hier von zu befreien Geb ich mal so weiter von meinem Tüv Menschen. Macht was draus Grüße - Goofy - 07.12.2008 Zitat:Als konstruiertes Beispiel für eine Schädigung kann angenommen werden, dass ein Kind in die sich noch drehenden Spinner hineingreifen könnte und somit Verletzungen davon tragen würde.Sage deinem TÜV-Heini einen schönen Gruß von mir, mit seiner blühenden Fantasie soll er lieber Kinderbücher schreiben als Fahrzeuge auf deren Betriebssicherheit hin zu untersuchen. Gruß Thomas - Gold - 07.12.2008 Zitat:Original von Goofy ich geb auf Sinnlos. - Split - 07.12.2008 Zitat:Original von Gold Was raucht ihr beiden wenn ihr am Wochenende so zusammen seid seid????? - Mikey - 07.12.2008 Die Spinner bleiben drauf. Aus. @ Gold...ich möchte sehen, wer an die Spinner drankommt....mal ganz ehrlich...die liegen unterhalb der Gürtellinie und stehen damit nicht raus...mgöicherweise anders als beim E-Type. Ich hab zumindest bei den Corvetten noch nicht von Problemen gehört und ich kenne einige C2 Fahrer...Du gehörst irgendwie nicht zu dem Kreis. |