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EU- Regelungen zum Oldtimer- Import - Druckversion

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EU- Regelungen zum Oldtimer- Import - Ralf. P. - 07.01.2014

Die Regelungen, die ab 2014 für den Import von Oldtimern in die EU gelten (Zollbestimmungen), für den einen oder anderen hier sicher interessant:

https://www.autoservicepraxis.de/eu-zollbestimmungen-oldtimereinfuhr-soll-erleichtert-werden-1296274-kl_artikel.html

Auf der Seite weiter unten kann auch der volle Wortlaut des Amtsblattes heruntergeladen werden.




Gruß


- Frank the Judge - 07.01.2014

Wenn man den Text studiert..., es kommen dann wohl nur alte Renncorvetten mit gehöriger Siegeshistorie in Frage. Und die kosten im Einstand schon meist siebenstellig.


- stocki26 - 07.01.2014

dann musst Du den Text nochmal studieren Augenrollen


da steht, dass AUCH Rennfahrzeuge bzw Fahrzeuge mit geschichtlichem Hintergrund, unabhängig vom Herstellungsdatum, zu Pos. 9705 gehören können, wenn denn die Historie der Fahrzeuge stimmt und spektakulär genug ist.


- JR - 07.01.2014

Derartige Rennfahrzeuge, die "bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben" sind in der Regel keine Schnäppchen.

Dem Finanzamt eine Schnitzeljagd um den Kirchturm als solches zu verkaufen, ist garantiert nicht einfach.

Da dürfte Frank mit seiner Einschätzung nicht so verkehrt liegen.

Bevor ich den Import über Deutschland beschritte, wartete ich ab, bis genügend andere dafür die Pionierrolle übernommen haben und geklärt ist, dass wirklich alles störungsfrei funktioniert.

Gruß

JR


- Frank the Judge - 07.01.2014

Zitat:Original von stocki26
da steht, dass AUCH...
Das habe ich sehr wohl gelesen. Allerdings sind alle anderen Kriterien für Corvetten einfach nicht zutreffend. An zum Beispiel welchem geschichtlich wichtigen Ereignis sollten sie teilgenommen haben? Rommels Feldzug in Afrika? Und was war an den Autos technisch so einmalig, legendär, technisch wegweisend, etc...? Grübeln


- JR - 07.01.2014

Hochzeitsfahrzeug von Joe Sixpack in Nowhere, USA, dürfte nicht ganz ausreichend sein. Großes Grinsen

Jetzt aber mal Spaß beiseite:

Ich wäre auch bei einem Oldtimer erst mal extrem vorsichtig beim Import direkt nach D.
Wenn die Argumentation mit dem FA in die Hose geht, wird es richtig teuer.

Gruß

JR


- QuRace - 07.01.2014

Ich wäre da auch sehr zurückhaltend, jetzt schon die Sektkorken knallen zu lassen.

Der Schuss kann auch ganz gewaltig nach hinten losgehen, wenn diese "gemeinschaftlich erarbeitete" Formulierung, die ja bei genauem Hinsehen extrem restriktiv ist, dazu benutzt wird, den bisher weniger streng urteilenden Kandidaten Frankreich und Holland die Daumenschrauben anzuziehen, und das "gemeinsame" Recht durchzusetzen. Meines Wissens ist insbesondere D schon seit langem dahinter her, diese "Schlupflöcher" zu schließen, inkl. Klagen auf EU-Ebene (so damals der deutsche Zoller, mit dem ich mal in ein Schrei-Gefecht geriet...).


- Frank the Judge - 07.01.2014

Zitat:Original von QuRace
Schrei-Gefecht
sich vor Lachen auf dem Boden wälzen Kann ich gut nachvollziehen, hatte ich heute im stinkigen Zollamt in Köln Niehl fast auch.
Frage: Warum braucht ein importierter BMW kein T1 Papier, ein importierter Mercedes aber sehr wohl?


- stocki26 - 07.01.2014

wieso denn ?

es genügt doch wie bisher völlig, wenn der Oldtimer die Punkte 1 - 3 erfüllt, da ändert sich doch nichts Grübeln

nur bei NICHTERFÜLLUNG eines der Punkte 1 - 3 kann man das zu importierende Fahrzeug auch als "Sammlerfahrzeug" einstufen lassen, um trotzdem steuersparend importieren zu können.


deswegen schreiben die ja bei a) und b)

"...................die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich.................."

somit können mit dieser Klausel auch jüngere Fahrzeuge mit 9705 importiert werden


- colonel - 07.01.2014

Auch wenn EU-Richtlinien länderübergreifend gültig sein sollten: M. W. ist der Import via NL immer noch möglich, und das auch noch zu 6% statt zu 7% EUSt.