Abstandsvergehen - wie ermittelt - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Abstandsvergehen - wie ermittelt (/showthread.php?tid=85107) |
- Sina - 13.10.2015 Zitat:Original von Wutzer Wutzer, d'accord - JR - 13.10.2015 Charakter zeigt sich vor allem darin, dass man nicht ständig unter dem Account seiner Frau postet! Gruß Jürgen - KHH - 13.10.2015 Wer sagt denn das die Frau nicht auch ab und an mal selbst was postet? RE: Abstandsvergehen - wie ermittelt - C6-Baby - 13.10.2015 Ich würde sowas erst gar nicht hier reinschreiben, sondern gleich den Anwalt meines Vertrauens konsultieren - meStefan - 13.10.2015 Zitat:Original von Wutzer So ist es! Aber ich glaube für Anwälte ist es im Allgemeinen beruflich ganz schlecht einen guten Charakter zu haben... Wenn man sich schuldig gemacht und sich hat auch noch erwischen lassen, dann sollte man auch keine großen Wellen machen. Mit was für einer Strafe muß man denn bei diesem Vergehen (zu dicht auffahren) rechnen? Habe da keine Erfahrung, aber es soll ja Leute geben, denen jeder Punkt zu viel den Lappen kostet. - C53 - 13.10.2015 ---- kann man privat / geschäftlich - einen anderen Charakter haben H1 - ZR1951 - 13.10.2015 Edgar wenn man einen Bock geschossen hat muß man auch dafür gerade stehen dass sollte Dir als Anwalt eigentlich heilig sein . Der Ekkardt hat da schon recht . Bei einem Freund war es mal so dass er geblitzt wurde und das Foto war scharf aber die Person konnte nicht eindeutig festgestellt werden ,und was war nach langem hin und her mußte der Fahrzeuhalter die Strafe bezahlen . - thocar - 13.10.2015 Seit wann gibt´s bei uns eine Halterhaftung? Das kann nur passieren, wenn der Halter das Verfahren gegen sich widerstandslos laufen läßt, keinen Einspruch eingelegt hat u.s.w. Dann gehört´s ihm aber auch nicht anders - Dummheit muss bestraft werden. Gruß Thomas - ZR1951 - 13.10.2015 Er hat Einspruch eingelegt und erklärt er wisse nicht wer an diesem Tag das Fahrzeug gefahren hat . Das hat Ihm nichts genützt er mußte zahlen . Wenn er nicht gezahlt hätte wäre es zu einer Verhandlung gekommen. - cf17519 - 13.10.2015 Zitat:Original von WutzerIch weiß jetzt nicht, ob Du Dich bei Deinem post auf meinen beziehst - FALLS das so sein sollte: Ich habe KEINERLEI "Lügen und falsche Angaben" gemacht (ich habe ÜBERHAUPT keine Aussage zur Sache gemacht!!!), sondern lediglich die Eindeutigkeit des vorgelegten "Beweises" (= Bild) bestritten, und der Sachverständige hat das bestätigt! Wie man daraus jetzt nen Charaktermangel herleiten will erschliesst sich mir nicht! |