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Abstandsvergehen - wie ermittelt - Druckversion

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+--- Thema: Abstandsvergehen - wie ermittelt (/showthread.php?tid=85107)

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- Sina - 13.10.2015

Zitat:Original von Wutzer

Aber anderseits hat man auch nicht die Pflicht unwahre Aussagen zu machen, nur um seinen eigenen Vorteil zu suchen. Und hier fängt die Frage nach dem Charakter an !
Gruß
Wutzer



Wutzer, d'accord Dafür


- JR - 13.10.2015

Charakter zeigt sich vor allem darin, dass man nicht ständig unter dem Account seiner Frau postet! Feixen

Gruß

Jürgen


- KHH - 13.10.2015

Wer sagt denn das die Frau nicht auch ab und an mal selbst was postet? Zwinkern


RE: Abstandsvergehen - wie ermittelt - C6-Baby - 13.10.2015

Ich würde sowas erst gar nicht hier reinschreiben, sondern gleich den Anwalt meines Vertrauens Knutsch konsultieren Prost!


- meStefan - 13.10.2015

Zitat:Original von Wutzer
Zitat:Original von Maseratimerlin
Boah, was ein rechtstaatlich und durch Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 verbrieftes Recht - „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“- mit Charakter zu tun hat, wird wohl auf Ewig Dein Geheimnis bleiben.

Gruß

Edgar

Ja natürlich, man hat einerseits das Recht und sollte auch gerichtlich vorgehen, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt. Aber anderseits hat man auch nicht die Pflicht unwahre Aussagen zu machen, nur um seinen eigenen Vorteil zu suchen. Und hier fängt die Frage nach dem Charakter an !
Gruß
Wutzer

So ist es!
Aber ich glaube für Anwälte ist es im Allgemeinen beruflich ganz schlecht einen guten Charakter zu haben... dumdidum
Wenn man sich schuldig gemacht und sich hat auch noch erwischen lassen, dann sollte man auch keine großen Wellen machen.

Mit was für einer Strafe muß man denn bei diesem Vergehen (zu dicht auffahren) rechnen?

Habe da keine Erfahrung, aber es soll ja Leute geben, denen jeder Punkt zu viel den Lappen kostet.


- C53 - 13.10.2015

---- kann man privat / geschäftlich - einen anderen Charakter haben Frage

Hallo-gruen H1


- ZR1951 - 13.10.2015

Edgar wenn man einen Bock geschossen hat muß man auch dafür gerade stehen dass sollte Dir als Anwalt eigentlich heilig sein . Der Ekkardt hat da schon recht .
Bei einem Freund war es mal so dass er geblitzt wurde und das Foto war scharf aber die Person konnte nicht eindeutig festgestellt werden ,und was war nach langem hin und her mußte der Fahrzeuhalter die Strafe bezahlen .


- thocar - 13.10.2015

Seit wann gibt´s bei uns eine Halterhaftung?

Das kann nur passieren, wenn der Halter das Verfahren gegen sich widerstandslos laufen läßt, keinen Einspruch eingelegt hat u.s.w.

Dann gehört´s ihm aber auch nicht anders - Dummheit muss bestraft werden.

Gruß Thomas


- ZR1951 - 13.10.2015

Er hat Einspruch eingelegt und erklärt er wisse nicht wer an diesem Tag das Fahrzeug gefahren hat . Das hat Ihm nichts genützt er mußte zahlen . Wenn er nicht gezahlt hätte wäre es zu einer Verhandlung gekommen.


- cf17519 - 13.10.2015

Zitat:Original von Wutzer
Gerüchteweise soll es aber noch Leute mit Charakter geben, die zu ihren Vergehen auch stehen und sich nicht mit Lügen und falschen Aussagen herauszureden versuchen.

Gruß
Wutzer
Ich weiß jetzt nicht, ob Du Dich bei Deinem post auf meinen beziehst - FALLS das so sein sollte:
Ich habe KEINERLEI "Lügen und falsche Angaben" gemacht (ich habe ÜBERHAUPT keine Aussage zur Sache gemacht!!!), sondern lediglich die Eindeutigkeit des vorgelegten "Beweises" (= Bild) bestritten, und der Sachverständige hat das bestätigt! Wie man daraus jetzt nen Charaktermangel herleiten will erschliesst sich mir nicht!