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Na, so geht´s wieder, Uwe.
Hast Du ´nen 323er Motor drin ?
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Oder so...
Gruß
Matthias
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Benjamin Franklin
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Zitat:Original von cooper
... dann will ich versuchen, das Problem zu verdeutlichen: Nimm doch mal statt Offenbach einen der vielen Landkreise, der eine Kennung mit drei statt nur zwei Buchstaben hat. Etwa "ESW", wie bei mir.
Damit reicht der Platz vorne für dein "langes" Schild auch dann nicht, wenn man nur einen Buchstaben und eine Ziffer hat -- man kann dann kein H-Kennzeichen und auch kein Saison-Kennzeichen bekommen, sondern muss das Auto ganz normal ganzjährig anmelden. Denn breiter geht ja wegen dem Platz nicht.
Das glaube ich so nicht, weil vorne ein einzeiliges Kennzeichen mit bis zu 42cm Breite hin paßt.
Da bekommt man auch einen Buchstaben mehr drauf als bei mir (wo die Buchstaben nicht sehr eng stehen), notfalls mit dem H in Engschrift.
Wenn Du 3 Buchstaben für den Landkreis hast UND dann noch 3 Zeichen + H für die Kennung brauchst, hast Du natürlich recht.
Mir ging es aber eigentlich darum warum man HINTEN unbedingt ein Kennzeichen in original AMI-Größe (300x150) braucht und sich damit jede Menge Probleme aufhalst, wenn das Kleinkraftradschild sogar noch kleiner ist und i.d.R. keine Probleme bei der Genehmigung macht.
Ich bin zum TÜV gefahren, die haben den vorhandenen Platz ausgemessen und die entsprechende Schildergröße aufgeschrieben. Die Zulassung hat dann genau diese Größe zugeteilt, die Gebühren kassiert und das wars.
War bis jetzt bei allen Autos so, die ich hatte und die ein 2-zeiliges Nummenschld benötigten. Problemlos.
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Zitat:Original von Porter
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Hi Mike,
hinten empfehle ich auch (wie oben schon mal gesagt) ein verkleinertes zweizeiliges mit nem Trägerblech oder Adapterrahmen, denn das bekommt man ja fast immer mit Gutachten und Ausnahmegenehmigung. Da bin ich ganz bei dir.
Da ist dann sogar Platz für drei Buchstaben plus weitere vier Zeichen und H.
Meine Erfahrungen mit Engschrift sind ziemlich bescheiden, bei mir im Landkreis bekommt man eher einen Buchstaben und eine Ziffer als Engschrift... so kam ich an meins.
Viele Grüße, Mirko
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Weil wir gerade bei den Schildern sind...was mich in diesem Zusammenhang mal interessieren würde ist Folgendes:
Das H ist ja eigentlich kein Kennzeichenbestandteil sondern nur ein Hinweis das es sich um ein historisches Fahrzeug handelt. Im KFZ-Schein ist die Nummer ja auch ohne das H eingetragen.
Gelten dann für das H trotzdem die gleichen Vorschriften was z.B. den Abstand der Ziffern und Buchstaben zueinander auf dem Kennzeichen anbelangt?
Oder konkret gefragt: Wäre so ein Kennzeichen, das "grauwe" gepostet hat, zulässig auch wenn er die fehlenden Zahlen nicht selbst ausradiert hätte.
Also in der 2. Zeile das C 3 links und dann das H erst ganz am rechten Rand?
Ich finde das hat optisch was (auch wenn ich weis daß das Auto auch so fährt)
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Hi Mike,
das H ist kein sogenanntes Unterscheidungszeichen, aber notwendiger Bestandteil des Kennzeichens. Kein Oldtimer ohne H, und die Position des H ist auch genau festgelegt, siehe Abbildung ganz oben hier auf der Seite. Strenggenommen wäre Grauwes Kennzeichen nicht zulässig in der radierten Form, weil der Abstand zwischen Ziffer und H nicht den Vorschriften entspricht -- die untere Zeile müsste rechtsbündig angeordnet sein. In der Praxis scheint es die Zulassungsstellen nicht so sehr zu interessieren, ich hab schon mehr Oldtimer mit großen Lücken gesehen.
Viele Grüße, Mirko
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das Kennzeichen scheint auch zu passen
Peter
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Zitat:Original von cooper
Kein Oldtimer ohne H, und die Position des H ist auch genau festgelegt, siehe Abbildung ganz oben hier auf der Seite.
Stimmt, es steht ja da: "Der Kennbuchstabe „H“ ist der Erkennungsnummer ohne Leerzeichen in gleicher Schriftart anzufügen..."
Danke!
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... hab vorhin extra nochmal nachgeguckt: Das H muss auch unbedingt im Fahrzeugschein eingetragen sein, so wie auch die Saison bei Saisonkennzeichen -- direkt vorne in dem "Nummernschild-Feld".
Steht kein H in den Papieren... hmmm, dann wär da was schief gelaufen und könnte im Zweifel Ärger geben, weil man nicht nachweisen kann, dass man eine Oldtimer-Zulassung hat, also die Schilder tatsächlich zum Auto gehören.
Viele Grüße, Mirko
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