01.07.2011, 23:55
Stand zur Kommunikation mit GM bzw. 3 Anwälten kurz zusammen gefasst:
1. Ich habe drei Top Anwälte bemüht, einen in Frankfurt, einen in Düsseldorf und einen Michigan
2. Keiner der drei Anwälte sah eine realistische -mit Erfolg gekrönte- Möglichkeit, gegen GM und/oder den Rückhaltehersteller einen Prozess anzustrengen. Wenn dieses Vorhaben durchgeführt werden sollte, müssen man eine Menge Geld, eine Menge Zeit und eine Menge Nerven mit bringen. Aussage von dem "Global Head of Engineering" eines Rückhaltesystemherstellers war: "Bis heute (Januar 2010) hat nicht ein Kläger weltweit, gegen einen OEM (Fahrzeighersteller) und/oder gegen einen Tier1 (Systemlieferante i.d.F. Airbag und Gurtstraffer) einen Prozess gewonnen, bei dem es um die Fehl- und/oder Nichtfunktion eines Rückhaltesystemes ging".
3. Jede Corvette hat eine Blackbox, die Fahrdaten speichert. Die Speicherung wird aktiviert, wenn die Airbag-Funktion ausgelöst wird. Also wahrscheinlich nicht bei diesem Unfall. Hinzu kommt, das Auslesen ist den OEM vorbehalten. Die Recorder kommen von Bosch.
4. Es hätte bewiesen werden müssen, dass mit der Funktion der Rückhaltesysteme die Verletzungen signifikant geringer ausgefallen wären.
5. Der Prozess hätte zwischen USA und Deutschland hin und her geschoben werden können (Gerichtsstand)
6. Festlegung des Streitwertes hätte massiv die Prozesskosten beeinflusst. Hätte ich auf 800K USD geklagt, hätte GM möglicherweise den Wert um ein Vielfaches höher ansetzten können.
7. Die rechte Antriebswelle, die ich verloren hatte und auf der Gegenfahrbahn von einer Zeugin der Polizei übergeben worden ist, wurde nicht sichergestellt.
Die einzige Möglichkeit wäre die Presse einzuschalten sowie die Zulassungsbehören in Deutschland und USA. Die Ansprache der Deutschen Behörde erfolgte durch einen Anwalt, ohne dass diese das Thema aufgegriffen haben.
Ich könnte x Seiten schreiben,.... Ich hoffe, die o.g. Sätze reichen für einen kleinen Einblick. Hat einer weitere Fragen / Anmerkungen, ... das Forum lebt davon. Wünsche ein angenehmes Wochenende.
Gruss Jost Gärtner
1. Ich habe drei Top Anwälte bemüht, einen in Frankfurt, einen in Düsseldorf und einen Michigan
2. Keiner der drei Anwälte sah eine realistische -mit Erfolg gekrönte- Möglichkeit, gegen GM und/oder den Rückhaltehersteller einen Prozess anzustrengen. Wenn dieses Vorhaben durchgeführt werden sollte, müssen man eine Menge Geld, eine Menge Zeit und eine Menge Nerven mit bringen. Aussage von dem "Global Head of Engineering" eines Rückhaltesystemherstellers war: "Bis heute (Januar 2010) hat nicht ein Kläger weltweit, gegen einen OEM (Fahrzeighersteller) und/oder gegen einen Tier1 (Systemlieferante i.d.F. Airbag und Gurtstraffer) einen Prozess gewonnen, bei dem es um die Fehl- und/oder Nichtfunktion eines Rückhaltesystemes ging".
3. Jede Corvette hat eine Blackbox, die Fahrdaten speichert. Die Speicherung wird aktiviert, wenn die Airbag-Funktion ausgelöst wird. Also wahrscheinlich nicht bei diesem Unfall. Hinzu kommt, das Auslesen ist den OEM vorbehalten. Die Recorder kommen von Bosch.
4. Es hätte bewiesen werden müssen, dass mit der Funktion der Rückhaltesysteme die Verletzungen signifikant geringer ausgefallen wären.
5. Der Prozess hätte zwischen USA und Deutschland hin und her geschoben werden können (Gerichtsstand)
6. Festlegung des Streitwertes hätte massiv die Prozesskosten beeinflusst. Hätte ich auf 800K USD geklagt, hätte GM möglicherweise den Wert um ein Vielfaches höher ansetzten können.
7. Die rechte Antriebswelle, die ich verloren hatte und auf der Gegenfahrbahn von einer Zeugin der Polizei übergeben worden ist, wurde nicht sichergestellt.
Die einzige Möglichkeit wäre die Presse einzuschalten sowie die Zulassungsbehören in Deutschland und USA. Die Ansprache der Deutschen Behörde erfolgte durch einen Anwalt, ohne dass diese das Thema aufgegriffen haben.
Ich könnte x Seiten schreiben,.... Ich hoffe, die o.g. Sätze reichen für einen kleinen Einblick. Hat einer weitere Fragen / Anmerkungen, ... das Forum lebt davon. Wünsche ein angenehmes Wochenende.
Gruss Jost Gärtner
Jost Gaertner