M+S Reifen ab 09/2024
#51
Soooo endlich eine Antwort aus Berlin, allerdings mit der traurigen Gewissheit die meine Befürchtungen bzw. Zündlers Aussage bestätigt.

„….Nach Rücksprache mit der Fachabteilung können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Verwendung von Reifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex an Kraftfahrzeugen ist in § 36 Absätze 5 und 11 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.

Zum Hintergrund: Im Jahr 1973 wurde eine Regelung in die StVZO aufgenommen, die die Nutzung von Winterreifen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit geringer ist, als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, zulässt, wenn in diesen Fällen beispielsweise ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Reifen gut sichtbar in der Nähe der Geschwindigkeitsanzeige angebracht wird und diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird. Hintergrund war, dass sich nach dem damaligen Stand der Technik die Parameter „Wintertauglichkeit“ und „Geschwindigkeitstauglichkeit“ bei Reifen entgegenstanden und man den Kompromiss mit einem "Warnaufkleber" (damals § 36 Abs. 1) zuließ, damit man im Winter mit wintertauglicher Bereifung fahren konnte.

Mit der Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurden die Anforderungen an Winterreifen geändert. Als Winterreifen gelten seither gemäß § 36 Absatz 4 StVZO nur noch Reifen mit der Alpine-Kennzeichnung (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Eine Übergangsfrist gibt es für M+S Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden. Diese können bis zum 30.09.2024 als Winterreifen weitergenutzt werden.

Seither ist auch die Regelung bezüglich der Nutzung von Winterreifen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit geringer ist, als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (siehe § 36 Absatz 5) nur noch anwendbar auf Winterreifen mit der Alpine-Kennzeichnung sowie für bestimmte Geländereifen (POR-Kennzeichnung). Da Reifen mit einer M+S Kennzeichnung, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden, bis zum 30.09.2024 noch als Winterreifen gelten, können diese Reifen bis dahin gemäß der Bestimmungen in § 36 Absatz 5 auch mit geringerem Geschwindigkeitsindex genutzt werden.

Darüber hinaus können die Länder in bestimmten Einzelfällen u.a. Ausnahmen von den Vorschriften des § 36 StVZO erteilen. Zuständig dafür sind die jeweiligen höheren Verwaltungsbehörden der Bundesländer.
…“
Gruß Micha
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#52
Hallo

Na, dann kann man nur hoffen, dass die ganzen M&S Reifenhersteller sich son Schneeflockenstempel besorgen.

MfG.
early 1968 L71 tri-power big block convertible.
GM-T56 Viper 6 speed manual , 4.11 rear.
HOOKER chrome side pipes. Long L88 hood.
Tires front 235 rear 255 on 8x15 real wire spoke rims
You can't beat short stroke displacement . besoffen
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#53
Haha, das wärs noch!  OK!

Damit wäre die ganzen Einführungsdramatik der echten Winterreifen ad absurdum geführt.  Feixen

Aber wie man aus dem Text oben lesen kann, wurde für das gleiche Problem schonmal eine Lösung gefunden.
Ich bezweifle allerdings, dass da für eine handvoll Oldtimerfahrer was gemacht wird.
gruss,
zuendler
[Bild: 502-tripower-klein2.gif]
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#54
Hallo,
einfach eine Schneeflocke drauf zu machen ist technisch einfach rechtlich schwierig, denn im Gesetzt stehen klare Vorgaben für einen Winterreifen und jeder Hersteller wird sich hüten so etwas zu machen wenn sein Reifen offensichtlich diesen Vorgaben nicht entspricht.
Es gibt ja Reifen die wir fahren können, wo ist das Problem?
Sorry
Peter
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#55
Hey Peter,
welchen White Line in 225/70R15 über 205kmh schlägst Du vor?

Gruß Micha
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#56
Hallo,
ich gehe davon aus, dass deine eingetragene Höchstgeschwindigkeit 205 km/h ist. Somit muss dein Reifen 205 +1% + 6,5= 213,55 km/h "vertragen" dies bedeutet V Reifen.
Ich muss zugeben, dass ich bei 225/70R15 keine V Reifen gefunden habe, da diese Größe ein reiner LLKW Reifen ist.
Ich fahre auf der C3 235/60R15 Pirelli und auf der C1 215/70R15 Vredestein beide in W wobei auch V reichen würde.
Ich möchte hier keine Reifen Empfehlung geben aber suche mal 235/60R15 in V da gibt es einige falls man unbedingt WW möchte kann man die weißen Ringe auch aufvulkanisieren lassen.
Viele Grüße
Peter
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#57
Avon ACR3, 225/70/R15, V-Index. Ich war super happy damit in jeder Fahrsituation (69er C3) und sieht dazu noch klassisch aus. Aber nix mit billig. Für gute Ware zahlt man gutes Geld.

Gruss, Martin
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#58
Ich hab gerade noch mal mit der Dekra telefoniert, die Pufferregelung ist veraltend hinfällig somit kann ich mit 205km/h auch H Reifen fahren.

PS: Reifen Möller hat mir 225/70 R 15 100H Yokohamas mit White Line angeboten.
Hat jemand Erfahrungswerte mit denen… sind bestimmt die Geolander oder gibt es da auch andere

Gruß Micha
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#59
Die Avon ACR3 sind mittlerweile kaum noch zu bekommen und wenn dann völlig überteuert. Eine Alternative wäre Michelin XWX 225/70VR15 mit weißem Ring.

Gruß
Matthias


The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.
Benjamin Franklin
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#60
Hallo,
es hat mir keine Ruhe gelassen ich wollte es genau wissen.
Ich möchte niemand belehren geschweige denn missionieren. Beliebt mache ich mich natürlich auch nicht.
Dies dient nur der meines Erachtens richtigen Darstellung, jeder kann natürlich machen was er will. Dass dies einzelne Prüfer nicht wissen oder nicht wissen wollen oder falsche Eintragungen in den Papieren stehen spielt hier auch keine Rolle.
Nach Rücksprache mit dem TÜV stellt es sich für mich wie folgt dar:
AB 01.01.2018 gelten als Winterreifen nur noch Reifen die das Schneeflockensymbol haben. Bis 30.09.2024 gelten als Winterreifen auch noch Reifen die nur das M+S Symbol haben und vor dem 01.01.2018 produziert wurden (Übergangsfrist).
Jedes KFZ muss Reifen fahren deren Geschwindigkeitsindex der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit entsprechen, es sei denn es fährt echte Winterreifen mit einem entsprechenden Aufkleber.
Dies hat zur Konsequenz, dass alles M+S Reifen die nach dem 01.01.2018 produziert wurden und nicht den benötigten Geschwindigkeitsindex haben heute schon nicht zulässig sind.
Bei der Ermittlung des benötigten Geschwindigkeitsindex in Abhängigkeit der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit wird es etwas komplizierter.
Fahrzeuge die eine EG Typgenehmigung haben (dies sind die meisten Fahrzeuge ab 2000) für die gilt, dass der Geschwindigkeitsindex mindesten der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit entsprechen muss.
Für Fahrzeuge die keine EG Typgenehmigung haben (dies trifft auf alle unsere alten Corvetten zu) gilt weiterhin die Formel der Geschwindigkeitsindex der Reifen muss mindestens Höchstgeschwindigkeit + 1% + 6,5 entsprechen. Dies bedeutet zum Beispiel bei 205 km/h reichen H-Reifen nicht aus.
Sorry und viele Grüße
Peter
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