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06er Händlerkennzeichen versichern
#11
Ja das sehe ich auch so. Eine Betriebshaftpflicht deckt Schäden ab die ich anderen, durch den laufenden Betrieb zufüge. Wenn du z.B. eine Schranke aufm Hof stehen hast und die fällt einem auf den Kopf. (Ist im Betrieb wo ich arbeite letzte Woche passiert sich vor Lachen auf dem Boden wälzen)
Bei der Züricher würde mich eine solche Betriebshaftpflicht 400 Euro im Jahr kosten. Zu hoch für das Risiko was ich mit 6 gemieteten Stellplätzen eingehe, wie ich finde.

@corvette-freak: Du schreibst 490 € vierteljährlich zahlst du Versicherungsbeitrag für deine roten Schilder. Das hängt aber doch auch davon ab wieviele Fahrzeuge du durchschnittlich im "Fuhrpark" hast, oder? Ich meine wenn ich alle 3 Tage die Schilder mal zur Probefahrt oder Überführung nutze ist es ja ein viel geringeres Risiko als wenn ein grosses Autohaus 10 Fahrten pro Tag erledigt.
Gibts denn hier weitere Leute mit Erfahrungen auf dem Gebiet?

@c758: Das heißt keine Versicherung wird mir eine reine Versicherung für rote Kennzeichen geben? Versteh ich das richtig?

@vc4rider: Sachmängelhaftung bei GW´s ist wie gesagt so eine Sache. Wenn du mich nach meiner persönlichen Meinung fragst würde ich sagen dass diese Art der Gesetzgebung total bescheuert ist und gebrauchte Waren nur unnötig verteuert. Ausserdem ist jeder Schaden im Einzelfall Auslegungssache: So fällt ein Kupplungsschaden bei einem 2002er Audi A3 unter die Sachmängelhaftung - der selbe Kupplungsschaden bei einem 1992er Golf 2 aber nicht da der Käufer bei einem 13 Jahre alten Auto mit hoher Laufleistung eben mit so etwas rechnen muss.
Auf gut deutsch: Die Fahrzeuge beim Händler sind alle überteuert und die Ankaufswerte sind auch alle sehr gering damit der Händler sein Risiko bei Beanstandungen auch gut bezahlt kriegt.

Wie du schon richtig schriebst: Es gibt 2 Arten das ganze zu umgehen. Und zwar ältere Fahrzeuge als Bastlerfahrzeuge zu verkaufen. Z.B. würde ich einen 1992er A-Corsa natürlich nur als Bastlerfahrzeug verkaufen auch wenn der Wagen Top In Ordnung ist.
Die 2. Variante ist den Wagen im Auftag zu verkaufen, d.h. auf dem Papier ist ein befreundeteter Privatmann der Verkäufer, was aber auch wiederum Probleme mit sich bringen kann. Rechtlich ist das ganze nicht wirklich einwandfrei.
Die Abwägung Bastlerauto oder nicht hängt damit stark vom zu verkaufenden Fahrzeug ab.
Ausserdem gilt die gesetzliche Gewährleistung ja auch nicht für Verschleißteile wie Stoßdämpfer, Bremsscheiben usw. Desweiteren muss der Mangel schon bei Verkauf bestanden haben.

Aber zurück zum Thema.
M.f.G.
Andy
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#12
Hallo
mit wievielen und wie oft Du mit den Fahrzeugen fährst spielt bei dem Händlerkennzeichen
keine Rolle. Du mußt nur jede einzelne Fahrt nachweisen.
Gruß Heinz
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#13
Hy!
Na da hat mir die Züricher aber was anderes erzählt. Die machen ihren Beitragssatz auf jeden Fall von der Menge der Fahrzeuge im Fuhrpark abhängig. Den muss man einmal jährlich angeben und aktualisieren. Die bilden so einen Mittelwert.
M.f.G.
Andy
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#14
Zitat:Original von AndyYpsilon
Hy!
Na da hat mir die Züricher aber was anderes erzählt. Die machen ihren Beitragssatz auf jeden Fall von der Menge der Fahrzeuge im Fuhrpark abhängig. Den muss man einmal jährlich angeben und aktualisieren. Die bilden so einen Mittelwert.
M.f.G.
Andy

Hi Andy,
das ist auch richtig so. Alle Versicherer verschicken dafür teils je Quartal die Meldebögen. Es gibt nur immer wieder so schlaue Leute, die melden um Prämie zu sparen nur ein Fahrzeug. Nur dumm wenn im Schadenfall dann doch mehrere auf dem Hof stehen. Wir hatten auch mal so einen "Sparer", und siehe da, ein Hagelschauer hat ihm 8 Fahrzeuge zerstört, bezahlt hat der Versicherer dann nur ein beschädigtes Fahrzeug. Auch bei Haftpflichtschäden verlangen die Versicherer ab und zu die Einkaufsunterlagen eines Händlers um den Bestand prüfen zu können.

Zu der Frage 06er Kennzeichen ohne Betriebshaftpflicht - sehe ich keine Chance

Gruß
Matthias


The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.
Benjamin Franklin
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#15
Zitat:So fällt ein Kupplungsschaden bei einem 2002er Audi A3 unter die Sachmängelhaftung - der selbe Kupplungsschaden bei einem 1992er Golf 2 aber nicht da der Käufer bei einem 13 Jahre alten Auto mit hoher Laufleistung eben mit so etwas rechnen muss.

Das ist nicht korrekt. Sachmangel ist Sachmangel und hat mit dem Alter nichts zu tun. Grundsätzlich haftet ein gewerblicher Verkäufer für Sachmängel bis zu zwei Jahren nach dem Kauf. Nur bei Privatverkäufen kann der Verkäufer eine Gewährleistungshaftung vollständig ausschließen. Dies betrifft dann aber auch nur Mängel, die der Verkäufer nicht selbst kannte und verschwiegen hat. Wenn der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe des Fahrzeuges auftritt, gibt es die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeuges vorhanden war. Der Verkäufer müsste also beweisen, daß der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist.

Zitat:Ausserdem gilt die gesetzliche Gewährleistung ja auch nicht für Verschleißteile

Doch. Sonst könnte sich der Verkäufer immer mit dem Argument Verschleißteil aus der Haftung herauswinden.
Gruß, Midnight-Cruiser Hallo-gruen
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#16
Hallo

Entschuldigt das ich hier so reinplatze aber
ist es dann nicht besser ein Kurzzeitkennzeichen zu
erwerben um es im kleinen Rahmen für solch Leute
wie Andy zu ermöglichen auch kleine Geschäfte
zu betreiben.

Oder sind die Kuzzzeichen nich von der Steuer absetzbar?

haarsträubend
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#17
Hallo
das sehe ich anders: Bei den "Zusatzversicherungen" wie Kasko usw. kann dies zutreffen
aber in der Haftpflicht ? du fährst doch immer nur mit einem Auto.
Aber das kann dir der Vers. genau sagen. Hier zählt doch wohl auch: Angebot einholen und Leistung vergleichen.
Selbstverständlich kannst du "Kurzkennzeichen" von der Steuer absetzten.
Aber nehmen wir mal an du bietest in deinem "Fuhrpark" 5 Autos an und hast einen
Kunden der mal eine Probefahrt mit einem oder mehreren deiner Fahrzeuge machen
möchte ??? Fährst du dann zum STVA und holst dir 3 Kurzkennzeichen? Denn bitte beachten, diese sind immer nur für ein Fahrzeug ausgegeben.
Gruß Heinz
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#18
Na Gut

Hat hier jemand ein Rechenbeispiel was nun günstiger oder rentabler ist.

Dann bleibt dem armen Andy ja nur die Versicherung zu akzeptieren
und einen gewissen Meldebogen aus zu füllen sonst endet er vielleicht noch
wie der Cowboy . Blaulicht

Oder kann ihm hier keiner ein besseres Angebot machen ?
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#19
@ midnight-cruiser:

ich habe dir diverse gesetzestexte zur aktuellen rechtssprechung herausgesucht. Du kannst selbst entscheiden ob das was du oben gesagt hast zutrifft. Ein Gebrauchtwagenhändler bezahlt dir doch keine Bremsbeläge die du nach 6 Monaten abgefahren hast.



Hier eine kleine Auswahl:

Seit dem 1. Januar 2002 gilt die neue, europäische Gewährleistung: Mehr Rechte für den Verbraucher, aber viele Ausnahmen durchbrechen die Regel.

Neu ist, dass die Gebrauchtwagenhändler für Autos, die sie verkaufen, jetzt zwei Jahre lang haften. „Sachmängelgewährleistung“ heißt das im Juristendeutsch. Als Sachmangel gilt alles, was von der vertragsgemäßen Beschaffenheit abweicht: beim Auto also das, was die Fahrtüchtigkeit oder die Verkehrssicherheit des Wagens einschränkt. Beispielsweise ein defektes Getriebe, eine defekte Kupplung oder Rostlöcher im Boden.

Nicht als Sachmangel gilt die übliche Abnutzung. Wer etwa ein zehn Jahre altes Auto mit 150.000 Kilometern kauft, darf sich nicht wundern, wenn die ebenso alte Kupplung nach einem halben Jahr versagt. Das ist kein Sachmangel, sondern übliche, normale Abnutzung.




Ausnahmen


Der Händler haftet nicht für

übliche Abnutzungserscheinungen, die für das Alter des Fahrzeugs normal sind (zum Beispiel darf eine Kupplung nach 100.000 Kilometern versagen).


Mängel, die er sich vom Käufer beim Kauf des Autos hat quittieren lassen.



Der Kauf und die Tricks der Händler

Die Händler gehen mit dem neuen Gesetz ganz unterschiedlich um. Das merken wir bei verdeckten Verkaufsgesprächen. Fangen wir mit einem positiven Beispiel an. Auf einem Platz im Dortmunder Norden wird angeblich kein Auto verkauft, das nicht genau durchgecheckt wurde – von einem unabhängigen Gutachter. Der Verkäufer: „Wir lassen alle Autos, die wir an den Endverbraucher verkaufen, durch einen unabhängigen Sachverständigen prüfen. Diesen Prüfbericht bekommt der Käufer bei der Abholung des Fahrzeugs mit und kann vorab schon die Mängel, die an dem Fahrzeug festgestellt worden sind, durchsprechen. Er erfährt also alles, was der Sachverständige festgestellt hat.“



Damit hofft man, dem neuen Gewährleistungsgesetz zu entsprechen. Das schreibt nämlich vor, dass ein Händler alle bekannten und erkennbaren Mängel im Kaufvertrag erwähnen muss. Bei den im Vertrag schon erwähnten Mängeln hat der Kunde hinterher keine Möglichkeit mehr, den Händler haften zu lassen.







Also am besten alle Mängel vertraglich festhalten - oder noch besser ein Übergabeprotokoll entwerfen oder direkt beim TÜV prüfen lassen denn der Händler zahlt nur für Schäden die schon beim Verkauf bestanden haben.

M.f.G.
Andy
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#20
Ja wie gesagt, wenn es sonst keine Möglichkeit gibt an 06er Kennzeichen zu kommen muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und eine Betriebshaftpflicht abschließen. Obwohl das wie gesagt unnötige Kosten für einen Kleingewerbetreibenden sind. Was soll ich denn da auch versichern? Das Gelände ist wie gesagt von einer befreundeten Wekstatt und die haben ja selbst ne Betriebshaftpflicht am laufen. Dann wäre das quasi doppelt versichert.
Aber naja- so ist das nunmal im guten alten Deutschland.
1000 Vorschriften bis man am Ziel angelangt ist.
Aber ich will mich nicht beklagen. Gibt schon viel zu viele die nur rumnörgeln.
M.f.G.
Andy
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