Sondergenem.für Kennzeichen
#21
@Frank

Du hast die Schilder machen lassen, bzw nur eins, bezahlt und dann sagt die Schnepfe geht nicht?

Für diese Verarsche hätten die mich kennengelernt. Warum sagt sie erst es geht, wenn es doch nicht geht. So kommt der Schilderdienst auch zu Geld.

Es ist echt zum Zum K....n

Gruß
Markus

PS: Schick dem Norbert (nowa) mal eine PN, soviel ich weiß hat der auf jeden Fall kleinere Kennzeichen als Du, ist zwar eine 90er ZR1, aber auch in Bremen zugelassen. Nehm auf jeden Fall Bilder von ihm mit. Sehen die zwar nicht gerne, aber so hat es unter anderem bei mir auch geklappt.
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#22
...und das beste ist ...
ich frage :was mache ich jetzt mit dem schild??!!

Antwort:
das gehört ja jetzt ihnen.

aber 1. hab ich noch .noch ist nicht aller tage abend.
Jeden 1. Sonntag im Monat im Daisys Diner / Oyten ab 15.00Uhr

http://www.uscarfreundebremen.de
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#23
Hallo Frank!

Wie wärs den wenn Du versuchst die Stempel von den großen Kennzeichen auf die Kleinen zu bringen, dann zu Saisonende abmelden, Stempel abkratzen und wieder anmelden? Oder kennen die dich da jetzt schon?
Gruß, Andre'
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#24
ich glaube ,die kennen mich jetzt schon.
ist ja schon der 2. versuch.
beim anmelden war das gleiche theater.da haben sie meiner frau ein langes
schild für vorne mitgegeben ,welches jetzt auch wieder dran ist.
ich dachte ja ,ich bekomme das kleine doch noch eingetragen.
Jeden 1. Sonntag im Monat im Daisys Diner / Oyten ab 15.00Uhr

http://www.uscarfreundebremen.de
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#25
Ihr müsst einfach mehr Druck machen und nicht einfach gehen.
Diskutieren ohne ende und gleich zur Hauptzulassungsstelle fahren.
Dann macht Ihr so lange Druck bis der oberste Chef kommt !

Ich war bei zwei Zulassungsstellen....mega ärger...dann zur Ladeshauptzulassungsstelle...dort wieder mega ärger....
ich war richtig wütend (hab schon gedacht die schmeißen mich gleich raus)
dann ist der Oberamtsdirektor gekommen....wieder ewig lage Diskussionen....ich war so was von genervt.
dann durfte ich direkt vor den Eingang fahren und der Oberamtsdirektor ist mit einem Amts Ing. raus gekommen zum Auto. Dann ....OK hinten Kleinkraftrad Kennzeichen....
und was machen wir vorne ?
Ich: was wohl.....ist ja wohl klar oder was. (mit sehr genervter und wütender stimme)

Ok Ok......

dann aber mit 2 Buchstaben und 2 Zahlen ....grrrrr
Ob wohl ich schon eine Zahl und ein Buchstaben zugeteilt bekommen hatte.

Naja...war mir dann auch egal.


Das ganze hat einen ganzen Tag gedauert und mega viel nerven.



Also, ihr müsst richtig den lauten machen. Ein bisschen schreien u.s.w.
Halt richtig Stimmung im ganzen laden machen, das überträgt sich dann auch auf die anderen die hinter Euch warten ;-)
Rechtschreibfehler werden von mir gezielt und ganz bewusst eingesetzt.
Wer Sie findet darf sie NICHT behalten. Die Vermarktung liegt aussschliesslich bei mir!
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#26
Hier bei der Zulassungsstelle der Stadt Bad Kreuznach hat ein Harley-Fahrer das kleine Mopedkennzeichen auch nicht bekommen. Hat das Ganze bis vor das Verwaltungsgericht gebracht und das Verwaltungsgericht Koblenz hat der Zulassungsstelle Recht gegeben.
Die kleinen Mopedkennzeichen gibt die Verwaltung nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 80km/h heraus. Der Harleyfahrer hat sein Fahrzeug nicht zugelassen bekommen und muß umbauen. Er will sich damit nicht abfinden und weitere rechtiche Schritte prüfen.
Die Angelegenheit stand letzte Woche in unserer Zeitung (muß mal sehen ob ich den Artikel noch finde) und wird wahrscheinlich auch dort in nächster Zeit seine Fortsetzung finden. Jedenfalls hat man hier in Bad Kreuznach für ein kleines Mopedkennzeichen keine Change. Egal was der TÜV dazu sagt. Hat man das Glück und wohnt im Landkreis (Zuständigkeit Kreisverwaltung Bad Kreuznach) sieht es schon viel besser aus.

Viele Grüße
Aron
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#27
Was ist das denn für eine schwachsinnige gerichtliche Begründung? Die Ausgabe von kleinen Nummernschildern darf nur aus Platzgründen oder baujahrsbedingt geschehen.
Alle Motorräder, (EDIT: mit Zulassung vor dem 01.07.1958), egal ob schneller oder langsamer als 80 Kilometer in der Stunde, bekommen ein Schild nach Anlage 5 der StVZO. Begründung ist nicht die Geschwindigkeit, sondern liegt im 6 Volt System begründet. Die Lämpchen der Nummerschildbeleuchtung machen es unmöglich, ein großes Blech komplett auszuleuchten. Und das ist amtlich.
Aber wenn ich mir manchmal die technisch hochbegabten und von "ihrer" Meinung überzeugten Richter anschaue, vergeht mir sogar das Übergeben.
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#28
Der Artikel erschien in der Rhein-Zeitung vom 27.07.2006 unter der Schlagzeile:

"Wie viel Blech für die Harley muss sein?".

Leider ist meine Zeitung schon entsorgt. Ich hätte gerne den Artikel hier eingestellt.




Viele Grüße
Aron
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#29
nach der StVZO sind die kleinen Kennzeichen für Leichtkrafträder bis 80km/h und Zugmaschinen bis 40km/h vorgesehen.

andere Fahrzeuge brauchen eine Ausnahmegenehmigung.

vor der Einführung des heutigen Kennzeichensystems hatte alle Motorräder kleinere Kennzeichen. Deshalb sind die alten Motorräder vom Hersteller nicht für größere vorgesehen und bekommen auch heute noch die kleinen.
[Bild: gtc15.gif]
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#30
Zitat:Deshalb sind die alten Motorräder vom Hersteller nicht für größere vorgesehen und bekommen auch heute noch die kleinen.
Sind unsere Autos ja auch nicht - gibt aber tritzdem Probleme.
Frank
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