Umrüstung dt. Zulassungsbestimmungen
#1
Hallo,
zurzeit fahre ich meine C3 (Bj 76) noch mit 07-Kennzeichen. In Vorbereitung auf die Zulassung mit H-Kennzeichen in rund 2 Jahren habe ich schon ein Großteil der Umrüstung abgeschlossen. Ein paar Fragen haben ich aber noch:
1. Rücklicht hinten:
Rückleuchten dürfen gem. § 53 StVZO nicht an eine gemeinsame Sicherung angeschlossen werden. Wie habt Ihr das technisch gelöst?
2. Trennung Bremslicht und Blinker:
Bei mir sind Bremslicht und Blinker hinten noch nicht getrennt, d.h. Bremsleuchte blinkt. Sollte ich auf gelbe Blinker umrüsten müssen, will ich die Rückfahrscheinwerfer nutzen, d.h. gelbe Birnen einsetzen. Und dann einen zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer montieren. Ist dies zulassungsfähig?
3. Reserverad:
Muss zweifach gesichert werden. Ich habe die Befestigungsschraube zusätzlich mit einer Kette gesichert. Reicht das?
4. Abschleppösen:
Ich habe bereits vorne und hinten funktionsfähige Abschleppösen montiert. Ich habe diese aber -insbesondere hinten- noch bei keiner anderen C3 gesehen. Braucht man die Ösen nicht?
5. Auspuff
Ich habe keine originale Auspuffanlage, d.h. auch keine Katalysator mehr. Ich habe statt dessen nur zwei getrennt Rohre mit Schalldämpfern. Zulassungsfähig?

Gruß an alle
Dietmar
Corv76

[Bild: corv12_avatar3.jpg]
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#2
Hallo Dietmar, ich glaube, daß Du Dir zu viele Gedanken machst um die H-Zulassung - meiner unmaßgeblichen Meinung nach. Ich hab´ eins mit und eins ohne H und beide so erworben, aber ich glaube nicht, daß (1.) nach der Sicherung geguckt wird (?).
Die Brems- und Fahrlichter (2.) sind bei meinen auch zusammen. Hat noch keinen gestört (mußt nur im Straßenverkehr aufpassen - es gibt Nichtsahner, die das nicht lesen können: Crash) Beim (3.) Reserverad müßte ich direkt ´mal nachsehen, denke aber daß es bei der 70er genauso wie bei der 77er ist: original ! Abschleppösen ( 4.) dito. Kapito ? Feixen
Kat (5.) -tastrophal ist die Abgasreinigung bei meinen auch, aber ich denke ´mal daß zur H-Abnahme keine ASU gemacht wird, oder doch ? Vielleicht wird das ja zu den jetzt anstehenden Jahrgängen eingeführt ?
Also logger bleiben und auf optische und "Teile"-Originalität achten.
Das alles aber ohne Gewähr und in Hinblick auf die verschiedenen Auslegungen der Prüfer zu betrachten !
Hallo-gruen , .......  vette Grüße, Gerd

                 °°  °°  

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#3
Hallo Porter,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin erst einmal beruhigt Großes Grinsen
Vor der Zulassung wollte ich auch tatsächlich nichts machen, denn der Auslegungsspielraum der Prüfer ist ja hinreichend bekannt.
Zur Frage 5 (Abgasanlage) ist mir noch Folgendes eingefallen: Wahrscheinlich brauche ich selbst bei einer AU keinen Katalysator, denn die waren 1976 in Dt noch gar nicht gefordert. Ich kann mich sogar erinnern, als ein Bekannter 1981, der mit mir aus den USA zurückkam und ein Fahrzeug von dort mitbrachte, den Katalysator entfernen musste. Wohl wegen fehlendem bleifreien Benzin hier in Deutschland damals.
Mich interessiert aber, ob Selbstbau-Auspuffanlagen Probleme bereiten. Bei neueren Fahrzeugen (C4/C5), so lese ich es hier im Forum, scheint man da wohl chancenlos zu sein.
Gruß Dietmar
Corv76

[Bild: corv12_avatar3.jpg]
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#4
Hallo Dietmar,

warum sollte deine Auspuffanlage denn nicht als original erkannt werden? Kein Prüfer in D weiß, welche Auspuffanlagen damals montiert waren. Bei den anderen Punkten würde ich es ebenfalls drauf ankommen lassen. Lass doch einfach mal die ASU vorher machen, dann weisst du woran du bist..

Gruß Uli
[Bild: ycp.gif]Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci (1452-1519)
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#5
Hallo Uli,
stimmt. Woher soll das der Prüfer wissen, ich weiß es ja selbst nicht! Auch die ASU vorher zu machen ist eine gute Idee, denn dann kann man dem Prüfer ja ein fertiges Ergebnis vorlegen und er kommt nicht mehr auf dumme Ideen.

Gruß Dietmar
Corv76

[Bild: corv12_avatar3.jpg]
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#6
Hallo Dietmar,
@ alle

nur mal so ne Frage. Du hast ein 76-er Baujahr. Wann war denn die Deutsche Erstzulassung?
Ich habe ein ähnliche Situation. Kann man eine H-Zulassung basierend auf dem Baujahr gemäß Fahrgestellnummer beantragen oder zählen die 30 Jahre erst ab der Deutschen Erstzulassung?

Fragen über Fragen Kopfschütteln
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#7
Hallo Winfried,
meine C3 ist ein 76-Modelljahr. In dem Türsticker, den ich original noch habe, steht hergestellt September 1975. Die 07-Nummer (20 Jahre) hätte ich nach Aussage unserer Zulassungsstelle hier in Heide damit theoretisch ab 01. Januar 1995 erhalten können. Mündliche Auskunft der gleichen Stelle für das H-Kennzeichen war: H-Kennzeichen ab 01. Januar 2005. Also nicht erst ab Sept. 2005. Ob es so richtig ist oder nicht, weiß ich nicht, aber so wurde ich informiert. Bestimmt ist es auch wieder von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich. Gut das ich meinen Türaufkleber noch habe.
In Deutschland war der Wagen nie zugelassen, ich habe ihn 1990 noch mit US-Kennzeichen nach Dt. gebracht. Erst im April 1996 habe ich mir dann das rote Kennzeichen geholt. In diesem Zusammenhang: Ich habe die Nummer HEI-070 erhalten, das Nummernschild ist somit so klein, das es hinten in den Nummernschildkasten passt. Sehr nette Zulassungsstelle. Andere US-Car Fahrer hier in Heide erhielten dann 071, 072, usw.

Mein Wissensstand ist Folgender: Wenn dein Wagen von Anfang an in Dt zugelassen war, dann bist Du diesem Erstzulassungsdatum fest zugeordnet. Wäre also meine Corvette erstmalig zu Beispiel im Febr. 76 hier zugelassen worden, hätte ich zum 07- oder H-Kennzeichen hin ein ganzes Jahr verloren. Ist dein Wagen ursprünglich aber nicht in Dt. zugelassen gewesen und kannst Du auch kein Erstzulassungsdatum aus den USA belegen, müsstest Du Dir auch mit dem fiktiven Herstellungsdatum behelfen können. Anhand der Fahrgestellnummer und dem Produktionszeitraum des Wagens kannst Du dieses bestimmt auf einen Monat genau ermitteln. Muss dann nur anerkannt werden. Vielleicht hilft das Corvette Museum in den USA mit Daten oder eine der Corvette Zeitschriften in den USA mit dem genauen Herstellungsdatum.

Gruß Dietmar
Corv76

[Bild: corv12_avatar3.jpg]
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#8
Hallo,

dazu hätt ich jetzt auch noch eine Frage.
Und zwar hatte ich vor, nächstes Jahr bei meiner Vette das H-Kennzeichen evtl. zu beantragen.
Nur war mein Fahrzeug auch noch nie in D zugelassen, sondern kam 1990 aus Californien hierher, und war seit dem nie zugelassen (nur über 07er Kennzeichen).
Somit habe ich auch keinen Fahrzeugbrief, sondern nur dieses US-Title.

- Für ein H-Kennzeichen muss ich ja logischerweise einen Brief beantragen. Ist da dann grundsätzlich eine Vollabnahme mit allen möglichen Einzelgutachten nötig, oder kann man sowas durch Vorlage eines kopierten Fahrzeugbriefes des gleichen Modells etwas verkürzen?

- Ausserdem ist meine Heizung nicht in Betrieb (d.h. sie ist komplett ausgebaut und nicht aktiv). Zwar habe ich vor, diese irgendwann wieder in Betrieb zu nehmen, aber ist das für das H-Kennzeichen grundsätzlich nötig, oder gibts da auch Ausnahmen???

Ich weiss, ich sollte das am besten mit dem TÜFF und der Zulassungsstelle bereden, aber es ist vielleicht nicht schlecht, wenn ich da dann nicht ganz unwissend aufkreuze, oder?

Wär toll, wenn der ein oder andere ein paar Tips hat.

Gruß,
Flo
[Bild: ycm.gif]

"Esst Kot, millionen Fliegen können nicht irren...!"

"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte: 'wo kämen wir hin?' und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen?"
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#9
@Alle

hier wurden schon einmal eine ganze Menge Fragen zum Thema beantwortet.
.... und es existiert auch eine Suchfunktion im Forum Idee


Gruß
Wilfried/Dragon
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