C4 LT1 Fahrgestellnummer nicht eingeschlagen
#1
Hallo

tja, da hab ich gerade eine 1996er C4 Collector Edition ergattert und wollte sie gestern hier in Frankfurt am Römerhof anmelden. Und schon geht der Spaß richtig los.

Das Auto wurde 2006 importiert und ist demnach seit 6 Jahren hier auf Deutschlands Straßen unterwegs!

Dabei ist selbst nach mehrfachem Wechsel des Besitzers offenbar niemandem aufgefallen, dass die Fahrgestellnummer nirgends im Rahmen eingeschlagen ist.

Der Vorbesitzer meinte, da gibt's nur die VIN an der Windschutzscheibe. Die Zulassungspfeifen wollen das aber partout im Rahmen eingeschlagen haben. Ich hätt gestern schon gern was eingeschlagen, denn das Auto war schonmal in Frankfurt angemeldet und zugelassen!

Dieselben Pfeifen, die das Ding jetzt nicht zulassen, haben dasselbe Auto schonmal durchgewunken!

Jetzt soll ich also mit Nummernschildern, aber ohne Plaketten (also bin ich offenbar nicht versichert) mit meinem Auto zu einer Werkstatt fahren, um die Nummer im Rahmen einschlagen zu lassen.

Dann würden sie die Identität des Fahrzeugs anerkennen, auf Basis der Nummer in der Windschutzscheibe, die sie nicht anerkennen.

Falls ich die Nummer nicht doch noch irgendwo finde, kann mir jemand sagen, wo ich eine Werkstatt finde, die so etwas machen kann?

Vielen Dank!
Hartmut

P.S. Ich hab mich hier schon umgesehen, ich schau vorn rechts beim Scheinwerfer nochmal nach.

Laut diesem Thread könnte sie ja vorn rechts sein:
https://corvetteforum.de/thread.php?thre...tellnummer

Diese Irren haben mich sogar ohne Nummernschilder zum TÜV nebenan geschickt, weil dort ne Hebebühne ist. Selber haben sie keine. Werkzeug auch nicht.
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#2
Hallo Hartmut,

die Zahlen- und Buchstabenstempel haben normalerweise gute Karosseriewerkstätten.

Bei mir waren sie noch strenger. Musste die VIN in der Werkstatt einschlagen lassen und eine Bestätigung der Werkstatt haben, dass die ordnungsgemäß angebracht ist. Dann zum Amt. Dort den Antrag zum nachträglichen Anbringen der VIN ausgefüllt und bezahlt. Mit diesem Wisch zum TÜV und dort die TP9 einschlagen lassen. Das sind die Sternchen am Anfang und Ende der VIN zur Begrenzung, dass man die nicht mehr verändern kann. Mit der TÜV-Bestätigung wieder zum Amt und dann wurde zugelassen.

Wenns bei Dir so einfach geht, sei froh. huldigen
Viele Grüße

Martin



[Bild: 29042053wn.jpg]
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#3
Zitat:Original von Gelber Bengel
Hallo Hartmut,

die Zahlen- und Buchstabenstempel haben normalerweise gute Karosseriewerkstätten.

Bei mir waren sie noch strenger. Musste die VIN in der Werkstatt einschlagen lassen und eine Bestätigung der Werkstatt haben, dass die ordnungsgemäß angebracht ist. Dann zum Amt. Dort den Antrag zum nachträglichen Anbringen der VIN ausgefüllt und bezahlt. Mit diesem Wisch zum TÜV und dort die TP9 einschlagen lassen. Das sind die Sternchen am Anfang und Ende der VIN zur Begrenzung, dass man die nicht mehr verändern kann. Mit der TÜV-Bestätigung wieder zum Amt und dann wurde zugelassen.

Wenns bei Dir so einfach geht, sei froh. huldigen

Danke für die Info. Mir wurde BERGER Karosseriebau empfohlen. Das wär auch in der Nähe der Zulassungsstelle und dem TÜV, so dass ich nicht so weit fahren müsste.

Ich möchte jeden Meter ohne Plaketten vermeiden. Mir ist echt nicht wohl dabei, dass mich eine Behörde so wieder auf die Straße schickt. Noch dazu eine Behörde, die mein Auto schonmal zugelassen hatte!

Viele Grüße,
Hartmut
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#4
Wie krank ist das denn? Seit wann hat das die Zulassungsstelle zu interessieren? Wenn überhaupt, dann den TÜV. Aber warum nimmst du denn das Auto überhaupt zur Zulassung mit, ist doch gar nicht notwendig?
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#5
Zitat:Original von MrGreen
Wie krank ist das denn? Seit wann hat das die Zulassungsstelle zu interessieren? Wenn überhaupt, dann den TÜV. Aber warum nimmst du denn das Auto überhaupt zur Zulassung mit, ist doch gar nicht notwendig?

Ich war ja erst ohne Auto da, und hatte nur die Nummernschilder dabei, aber die wollten unbedingt das Auto sehen.

Auf meine Frage ob ich wegen der Versicherung des Halters wenigstens Kurzzeit-Kennzeichen haben könnte, meinten die, das ginge nur bei abgemeldeten Fahrzeugen. Ich solle einfach mit den alten Kennzeichen wiederkommen.

Hab ich ja gemacht, und dann stören die sich an der Nummer, haben aber auch keinen sicheren Abstellplatz dort, keine Hebebühne, kein Werkzeug.

Was machen die denn eigentlich mit all den Fahrzeugen, die sie nicht zulassen?

Die fahren dann alle einfach ohne Zulassung auf eigenes Risiko, oder wie?

Grübeln

Gruß,
Hartmut
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#6
Also die sind so langsam echt nicht mehr ganz knusper auf der Zulassungsbehörde. Kopfschütteln
Gott sei Dank gibt es ab und zu auch noch "normale" Beamte. dumdidum

Aber gut zu wissen,nämlich ich kenne jemand der jemand kennt und der hat diese Einschlag-Buchstaben und Sternchen in seiner Garage liegen. Zwinkern

gruß Peter
Schorky

Der Sprit muss wech ....

Manchmal Schaue ich Menschen beim Reden zu und Denke Mir:Ein Kondom hätte soviel Verhindert !
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#7
Hallo Hartmut,

ich weiss nicht genau wie die Regelung aussieht, aber du darfst Fahrten, die du zur Erlangung der Zulassung machen musst, auch ohne Zulassung machen.

Ist natürlich dann sone Sache mit Kasko :-/

Lass doch den Vorbesitzer das Fahrzeug abmelden und besorg dir n Kurzzeitkennzeichen, dazu brauchst du ne Versicherungsbestätigung von deiner Fair - Sicher - ?ung? - dan sollte das laufen.

Das könnt ihr am besten in einem Rutsch machen.

Dann hast du 3? 5? Tage Zeit in denen du rumfahren kannst um alles zu erledigen.

Dann bist du wenigstens Haftpflichtversichert.

So hab ichs damals gemacht Zwink

Gruß

Hagen
_______________________________________________________________

„Six hundred horsepower and leaf springs … are you mad?" - JA verdammt!
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#8
Zitat:Original von Skavenwarrior
Lass doch den Vorbesitzer das Fahrzeug abmelden und besorg dir n Kurzzeitkennzeichen,

...

Dann bist du wenigstens Haftpflichtversichert.

So hab ichs damals gemacht Zwink

Gruß

Hagen

Hi Hagen,

so eine Nummer hatte ich mir von meiner Versicherung schon besorgt. Als der Wagen noch angemeldet war, ging das irgendwie nicht, aber eigentlich isser ja jetzt abgemeldet. Das müsste ja jetzt gehen.

Na, wenn ich jemand an der Hand hab, der die Fahrgestellnummer da einschlagen kann, mach ich das vermutlich genauso, auch wenn's noch mehr Rumgerenne bedeutet.

Dann komm ich mal wieder zum Lesen, wenn ich Am Römerhof rumsitze. Nächstes Mal nehm ich mir dann am besten auch einen Rasierapparat mit.

Gruß,
Hartmut
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#9
Zitat:Original von Skavenwarrior
Hallo Hartmut,

ich weiss nicht genau wie die Regelung aussieht, aber du darfst Fahrten, die du zur Erlangung der Zulassung machen musst, auch ohne Zulassung machen.

Ist natürlich dann sone Sache mit Kasko :-/



Oh Mann, dann schreibe doch solch extrem wichtigen / gefährlichen Dinge einfach nicht wenn Du dich nicht auskennst!

Natürlich darf man KEINESFALLS alle Fahrten "zur Erlangung der Zulassung" einfach so machen! Die EINZIGSTE Fahrt die mit ungestempelten Kennzeichen erlaubt ist, ist die auf direktem Weg zur Zulassungsstelle, und zwar auch nur wenn ungestempelte Kennzeichen amFahrzeug sind, das Fahrzeug auch vorher auf dich zugelassen war , UND du eine Doppelkarte (bez. den Code) für die Wiederzulassung mitführst!
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#10
Zitat:Original von MrGreen
Zitat:Original von Skavenwarrior
Hallo Hartmut,

ich weiss nicht genau wie die Regelung aussieht, aber du darfst Fahrten, die du zur Erlangung der Zulassung machen musst, auch ohne Zulassung machen.

Ist natürlich dann sone Sache mit Kasko :-/

Oh Mann, dann schreibe doch solch extrem wichtigen / gefährlichen Dinge einfach nicht wenn Du dich nicht auskennst!

Natürlich darf man KEINESFALLS alle Fahrten "zur Erlangung der Zulassung" einfach so machen! Die EINZIGSTE Fahrt die mit ungestempelten Kennzeichen erlaubt ist, ist die auf direktem Weg zur Zulassungsstelle, und zwar auch nur wenn ungestempelte Kennzeichen amFahrzeug sind, das Fahrzeug auch vorher auf dich zugelassen war , UND du eine Doppelkarte (bez. den Code) für die Wiederzulassung mitführst!

Hm. Also, auf der Quittung, die ich bekommen habe steht:

"Dieser Beleg berechtigt gem. §10(4) FZV zu Fahrten vom Kfz-Haftpflicht-versicherten Fahrzeugen mit ungestempelten Kennzeichen innerhalb des (angrenzenden) Zulassungsbezirks und nur im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren."

Zur Werkstatt und zurück wäre ja dann laut Quittung und Aussage der Behörde erlaubt.

Aber ich denke, das Thema is eigentlich klar: Termin mit Fachmann ausmachen, Kurzzeit-Kennzeichen holen, zum Fachmann fahren, VIN Einschlagen lassen, zurück zur Behörde und die Kiste zulassen. Das alles in 3 Tagen und die Sache sollte dann geregelt sein.

Gruß,
Hartmut
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