C3 und H-Abnahme
#11
In Deutschland ist das nicht der Fall, in der Schweiz meines Wissens nach ja beim Veteraneneintrag.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#12
Hallo Ralf,

dann erst einmal ein herzliches Willkommen hier im Forum. Ich habe auch eine 71er und bekam nach H-Abnahme auf der Zulassungsstelle die originalen roten Blinker und die originalen Seitenleuchten (Sidemarkers) nach Zahlung von 2 x 50 EUR als Ausnahmegenehmigung eingetragen. 

Die Skalierung habe ich ebenfalls original belassen. Die Geschwindigkeiten lassen sich sehr leicht umrechnen und merken. Knapp unter 20 mls/30km/h, 30 mls/50km/h, knapp über 40 mls/70km/h, 60 mls/100km/h.
Man gewöhnt sich schnell daran.

Gruß
Michel
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#13
Bevor ich mir weiterhin nen Wolf suche:
Gibt es Bezugsquellen in Deutschland für das 71er "shop manual" und "assembly manual"? Bei den üblichen Verdächtigen kann ich nichts finden und ein Import aus den USA dauert wieder zwei Wochen ...

Bin weiterhin in Vorbereitungen, es gibt mehr Bilder, wenn die Vette da ist!

Danke!
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#14
71er Shop Manuals gibt es bei Jürgen(Bien), da habe ich meins auch her. Adresse findest du im Portal. Herzlichen Glückwunsch zu deiner 71er Lt 1, da sind wir ja "Leidensgenossen".

Grüße

Andreas
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#15
Bisher hat sich noch nichts getan, deshalb die "Stille" von meiner Seite. Der Wagen wartet noch in Bremen auf die Freigabe vom Zoll, es soll aber wohl morgen soweit sein. Beim Grübeln ist mir noch eine Frage gekommen:
Der Prüfer möchte die Fahrgestellnummer eingschlagen haben, d.h. das Schild am Scheibenrahmen ist nicht ausreichend -- ich finde das soweit einleuchtend. Wie macht Ihr das, bzw. wie habt Ihr das bei Importfahrzeugen gemacht? Ich kenn es von Motorrädern vor 1970, weil da die Rahmen keine Nummern hatten. Die Rahmennummer muss in Deutschland ja vorne rechts sein, und soweit ich weiß ist sie bei der Vette hinten rechts und ohne größere Eingriffe nicht lesbar?
Hat eigentlich jemand schon die Rückfahrleuchten als Blinker verwendet? Würde sich ja eigentlich anbieten ...
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#16
Vin Nummer vorne rechts am Rahmen einschlagen Schrifthöhe min: 7mm

Die Rückfahrscheinwerfer kannst als Blinker verwenden und mit einen zweiten Sockel auch den Rückfahrscheinwerfer erhalten
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#17
(28.10.2019, 16:11)xlh59 schrieb: ... Wie macht Ihr das, bzw. wie habt Ihr das bei Importfahrzeugen gemacht? ...

Die Nummer hat bei meinem Fahrzeug der Prüfer selbst eingeschlagen. Das händelt aber wohl jeder anders.

(28.10.2019, 16:11)xlh59 schrieb: ... Hat eigentlich jemand schon die Rückfahrleuchten als Blinker verwendet? Würde sich ja eigentlich anbieten ...
Das haben mehrere so gelöst und ja es bietet sich an, weil man in dem Baujahr eigentlich noch keinen Rückfahrscheinwerfer benötigt.
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kap%2017%20..._43141.pdf



.
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#18
Super, danke für die Antworten.

Die Nummer soll ich selber einschlagen ... der Prüfer will sie nur sehen.

Wegen dem extra Sockel im Rückfahrlicht: Wäre dann der Blinker mit gelbe Birne im normalen Sockel? Im Rückfahrscheinwerfer ist ja eine Schräge, wo sonst der Lichtleiter drin ist. Wieviel Watt soll dann der Rückfahrscheinwerfer haben? Es würde sich ja ein T10 Sockel anbieten, dann sind es aber eben nur 5W ...
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#19
Das Auto hat doch einen Blinker, dafür eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, sollte kein Problem sein.

Bei meinen zugelassenen C3en (71, 78 und 81) ist das überall der Fall.

Bei der 2014 zugelassenen C3 steht im TÜV-Bericht:

"Ausn. gen. erf. von: STVZO § 53(4) Warnblinker hi. rot, STVZO § 54/3 Fahrtrichtungsanzeriger hi. rot ..."

und weiter:

"Begründung der Ausnahmen von der STVZO für FZ mit FIN ..., Gutachten ....

- STVZO § 53(4) Warnblinker hi. rot, kein Austauschrücklicht mit gelben Blinkern zu diesem Baujahr erhältlich, würde den Eindruck als Oldtimer stark beeinträchtigen.

- STVZO § 54/3 Fahrtrichtungsanzeriger hi. rot kein Austauschrücklicht mit gelben Blinkern zu diesem Baujahr erhältlich, würde den Eindruck als Oldtimer stark beeinträchtigen.
..."

Das hat auch problemlos die strenge Bündelungsbehörde in Hessen überzeugt, die ihr ok zu diesen Eintragungen gegeben hat.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#20
Laut unserem TÜV (Hanse) sind die Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge ab 1970 bundesweit jetzt nicht mehr möglich. Die Rückfahrleuchte zum Blinker umzubauen ist grundsätzlich möglich, nur passt dann der Abstand zum äußeren Fahrzeugrand von max. 40 cm nicht mehr.  Diese müssten dann mit den äußeren Leuchten getauscht werden.  haarsträubend

Falls erforderlich, schlage ich die Rahmennummer immer in ein Flacheisen welches ich dann an den Rahmen schweiße /hefte.

Gruß
Matthias


The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.
Benjamin Franklin
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