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Anbringung Kennzeichen - Druckversion

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+--- Thema: Anbringung Kennzeichen (/showthread.php?tid=9564)

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- Porter - 24.03.2004

Wie schon in einem anderen Kennzeichen-Thread beschrieben, habe ich aus dem Link von Mike03 ( https://www.anke-art.de/fonts.htm ) die Schrifttype CARGO heruntergeladen und mein Wunsch-Kennzeichen in 1:1 ausgedruckt, um bei der Zulassungsstelle zu zeigen, daß alles 1a lesbar ist in der Moppedgröße. Die haben mich aber zum TÜV geschickt, der daraufhin mir die kleinen Schilder genehmigte, woraufhin die Zul.-Stelle dies auch in die Papiere eintrug. Ich hatte zwar in der Breite 320mm ausgedruckt, da der TÜV mit diesem Maß nichts anfangen konnte, haben sie mir die noch kleineren "Mopped-Pins" verpaßt. Auch gut Großes Grinsen .

[Bild: plate-b.jpg]
zum setzen in Word oder Powerpoint unbedingt vorher die "Lies mich" - Datei lesen (auch für MAC)

Edit: Die blaue Eurofläche muß man sich aber dazu basteln, die Zweizeiligkeit glaub´ ich auch.


- Black Fighter - 25.03.2004

Ich würde Euch vorschlagen, mal jemanden zu fragen der auf
das VW Treffen am Wörthersee fährt, dort werden von Tuningshops
die Eigenen Nummernschilder in jeder Größe auf Originalblech also
reflektierend und mit "Wasserbild" nachgepresst.

Oder vor der Zulassungsstelle mit dem Kennzeichenpresser verhandeln,
das wirkt manchmal Wunder.

Man(n) muß dann nur die Plaketten umkleben.

Ja das klingt komisch, aber bei uns fahren schon seit Jahren ohne Probleme
mit den Blaulicht einige herum und das mit nicht "normalen Autos".

Probieren würde ich das bevor ich mir so ein Schiebeschild davor nieten würde.


- Franky - 25.03.2004

Dann gucken die Blaulicht bei Euch wohl nicht so genau hin. Ich bin zwar kein Jurist, aber: Für einen PKW hat ein einzeiliges Kennzeichen nach Vorschrift der StVZO eine Mindesthöhe von 150 mm und ein zweizeiliges eine Mindesthöhe von 200 mm zu erfüllen. Bringt man ein kleineres, also ein Leichtkraftradkennzeichen an, so braucht man eine Ausnahmegenehmigung. Diese muss auch eingetragen werden. Das führen eines nicht vorschriftsmäßigen Kennzeichens wird mit einem Bußgeld geahndet. Das eigenmächtige Umkleben der Plaketten ist Urkundenfälschung, denn Kennzeichen gelten als amtliche Urkunde.


- SilverGER - 25.03.2004

Yep! Vorm Umkleben kann auch ich nur UNBEDINGT abraten,
das gibt RICHTIG Ärger mit dem Staat Richter

Viele Grüße

Patric


- Frank the Judge - 25.03.2004

Au weia, was sind denn das hier für strafrechtlich relevante Tips vom Black Fighter?
Urkundenfälschung ist eine Straftat, das hat nichts mehr mit Bußgeldern zu tun.

Aber warum zum Wörthersee fahren? Jeder KFZ-Schildermacher presst Dir ein neues Schild. Eine Urkunde wird es erst, wenn ein Siegel draufgeklebt ist (bzw. genietet ist).
Ihr kennt doch sicher diese Kennzeichen an privaten Parkplätzen? Das ist nichts anderes.

Die neuen Siegel bestehen nicht mehr aus einem Stück, sondern sind selbstzerstörend aus vielen Einzelteilen gefertigt. Beim Abheben hat man nur noch "Gehacktes" in der Hand.

Da soll sogar der alte Buttermilchtrick nur noch schwer anwendbar sein.

Finger weg von eigenmächtigen Umkennzeichnungen.

Grüße


- JR - 25.03.2004

edit: Blödsinn gepostet, SORRY!

JR


- Black Fighter - 25.03.2004

Ach, Ihr seid aber wieder kleinlich. [IMG]/userfiles/Black Fighter/Smileys/heiligenschein.gif[/IMG]
Das merkt doch kein Mensch ob die Buchstaben nu ein Stück kleiner sind.
Und beim ablösen der Marken, einfach die weiße Oberfläche vom Kennzeichen
mit ab schneiden, geht prima mit einem Skalpell.

Jetzt krieg ich [IMG]/userfiles/Black Fighter/Smileys/auf die kleinen.gif[/IMG]

Nein nein Ihr habt ja recht. huldigen


- KILLIAN - 30.05.2004

Ist es denn nicht so, daß ich ein normales Kennzeichen, also ein einzeiliges, im Fahrgastraum unterbringen kann? Sprich es so auf dem Dash Board platziere, daß es den nötigen 45 Grad Winkel erhält, womit es dann von außen ohne Probleme auch auf weiter Strecken erkennbar wäre...auch für Blitzer und dergleichen wegelagerisches Raubgesindel...

Ich persönlich würde es entweder so aufs Dash packen, oder aber es im Sonnenschutzkeil unterbringen...benötigt dann zwar ne Scheibe ohne integrierten Keil und eine passende Aussparung in der dann aufzuklebenden Folie...aber das Thema Kühlluftprobleme und abgesenste Waden/Kindebeine wären dann vom Tisch...von den aerodynamischen vorteilen und body-work-technischen möglichkeiten mal ganz abgesehen.

Hat wer dahingehend Erfahrungen?

Gekennzeichnete Grüße

Marcus


- rh81 - 30.05.2004

hallo markus,

kennzeichen im innenraum ist leider nicht.
das schild darf nicht hinter glas angebracht werden.

gruss reinhard


- KILLIAN - 31.05.2004

Schade schade!!!

Und ich hatte schon gehofft, ich könnte an der Stelle, wo es hin soll, eventuell ne dritte Öffnung reinarbeiten...zwecks zusätzlicher Kühlluftzuführung oder eine eigene Zuführung zur Airbox...

Na, is wohl nicht...also umdenken/planen.

Trotzdem danke!

Gruß Marcus