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- Frank the Judge - 10.07.2007 Zitat:die Zulassung ist leider Ländersache, somit wird es diese an Willkür grenzenden Unterschiede in der Auslegung der Vorschriften weiterhin geben - da hilft nur ein Zweitwohnsitz in Köln (kenne keine lockerere Zulassungstelle)Scheinbar ein endloses Thema, welches schon dutzendfach besprochen wurde. Da hänge ich mich nur noch rein, um Fehlinfos zu korrigieren. Die Zulassung ist nicht Ländersache, sondern liegt einzig und allein in der Entscheidung der Städte bzw. Landkreise. Ein Zweitwohnsitz in Köln hilft seit dem 01.03.07 auch nicht mehr, da das Fahrzeug des Zweitwohnsitzes nun ein Kennzeichen des Erstwohnsitzes bekommt. Egal, ob es am ersten oder zweiten Wohnsitz bewegt bzw. abgestellt wird. Köln ist btw auch nicht so ganz einfach und tolerant. Das sind sie nur, wenn persönlich bekannt. Ansonsten kann das auch dort zu "Inquisitionsgesprächen" führen. - Frank_F - 10.07.2007 Na da hab ich ja bis jetzt immer Glück gehabt. Kleine Kennzeichen waren eingetragen, also ab zum Strassenverkehrsamt, vorher Nummern in original amerikanischer größe Drucken lassen. (Hat der Schildermacher, blaues Euroschildchen wird dann als Aufkleber draufgepappt) Der Tante auf dem Amt gezeigt, wo das in den Papieren steht als sie mich etwas verdutzt angeschaut hat. Stempel bekommen und fertig. Sofern es eingetragen war hatte ich noch niemals Probleme. mal am Rande: Im Raum Hannover fahren sogar Gölfe mit extrem kleinen Kennzeichen durch die Gegend. H- ein Buchstabe- eine Zahl und dann auf ca. 15mm breite. Unglaublich aber war. Ich bin überzeugt, das die letzte Entscheidung immer im Ermessen des Menschen liegt, der da grade hinterm Schalter sitzt. Also, immer schön freundlich sein. ![]() Gruß Frank - Frank the Judge - 10.07.2007 Zitat:Hat der Schildermacher, blaues Euroschildchen wird dann als Aufkleber draufgepappt Entspricht nicht der DIN-Norm und würdest Du in Köln nie gesiegelt bekommen. Anderswo wahrscheinlich auch nicht, wenn da nicht gerade jemand schläft. - Frank_F - 10.07.2007 Hi Frank, Ist zwar schon 5 Jahre her (damals beim Dodge) aber hat echt hingehauen. Wenn ich die Vette zulasse werde ich es wieder so versuchen. Wie gesagt, kommt darauf an wer hinterm Tresen sitzt. Irgendwie macht es jeder Landkreis wie er will. Gruß Frank - Nero - 10.07.2007 zum Thema "erstmals in den Verkehr gekommen" gibt es entsprechende Verlautbarungen des Verkehrsministeriums. Zitat:Begriff „erstmals in den Verkehr gekommen“. BMV/StV 7 – 4143 T/61 II vom 1 - JR - 10.07.2007 Damit ist es doch eindeutig: Tag der ersten Zulassung im In- oder Ausland; sollte dieser nicht zu ermitteln sein, greift hilfsweise der 1. Juli des Baujahres. Das heißt aber immer noch nicht, dass sich jede Zulassungsstelle auch daran hält. Man hat aber damit zumindest etwas Munition dabei. Damit sollte es möglich sein, eine frühe 78er, die irgendwann aus USA geholt wurde, schon jetzt mit H-Kennzeichen zugelassen zu bekommen Gruß JR - man-in-white - 10.07.2007 Ich denke nicht, daß Du jetzt schon eine 78-er auf H- Kennzeichen zulassen kannst, auch wenn sie tatsächlich BJ 77 ist. Hier greift dann wohl eher das Modelljahr. Aber Versuch macht kluch. Frank - Nero - 10.07.2007 Wenn die Vette bereits 1977 in den USA zugelassen wurde, kann sie schon ein H-Kennzeichen bekommen. In den amerikanischen Papieren steht nur das Zulassungsjahr, nicht der genaue Tag (ausgenommen sie kommt direkt vom Erstbesitzer). dann wird der 1.7.1977 als Erstzulassungsdatum eingetragen und einem H-Kennzeichen steht nichts im Wege. - JR - 10.07.2007 Frank (m-i-w), was Du denkst, ist relativ unerheblich für die Beurteilung. In den Gesetzestexten ist eindeutig das Baujahr - und nicht das Modelljahr - aufgeführt. Über die einschlägigen Quellen lässt sich genau bestimmen, bis zu welcher VIN das Baujahr dem Modelljahr-1 entspricht. Damit müsste der Käse gegessen sein, zumindest kommt beim Vorliegen der BMV-Papiere und der Nachweise die Zulassungsstelle in erhebliche Argumentationsnot. Gruß JR - Vette58 - 10.07.2007 Zitat:Original von Nero So dürfte es üblicherweise ausschauen. ![]() Gruß Uli |