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Mehrere Fragen zur C5 (technisch) - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 5 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Mehrere Fragen zur C5 (technisch) (/showthread.php?tid=53240) |
- corvette_fever - 20.02.2011 Zitat:Original von andree 2002 bei der EU-C5, sonst nur Z06 (ab 2001). Zitat:z51: Diff bei Automatik nur US-Version, Servokühler nur US-Version... - vettedreamer - 22.02.2011 Zitat:Original von Frank the Judge Bitte??? ![]() Ich habe noch eine C3 ohne Zulassung stehen. Mir sind keine gelben Blinkleuchten bekannt, die ins Heck passen. Na, das wird ja ein Spaß beim TÜV werden. - Jochen - 22.02.2011 Ihr vergesst das bei Umzugsgut sehr häufig Ausnahmegenehmigungen zur lichtechn. Einrichtung erteilt werden. Diese Ausnahmegenehmigungen führen zu einer legalen Eintragung von z.B. roten Fahrtrichtungsanzeigern hinten oder auch fehlender Scheinwerferreinigungsanlage (bei Xenon) vorn, auch NACH 1970. So geschehen bei meiner 97er C5 (rote Blinker, DRL) und bei meinem Escalade (keine Reinigungsanlage trotz Xenon). Die Ausnahmegenehmigung wird von der zuständigen Regierungsbehörde (z.B Landrat, Regierungspräsidium) erteilt und kann auch nur von der gleichen Behörde widerrufen werden. Ich fahre seit 13 Jahren mit der C5 und eingetragenen roten Blinkern über diverse TÜV, DEKRA, KÜS Prüfstellen. Hab bei insgesamt 5 verschiedenen Zulassungsstellen den Wagen mit genau diesen roten Blinkern zugelassen, und bisher gab es selbst bei den "heißesten" Prüfhunden keine Beanstandung, nachdem sie die Eintragungen geprüft hatten! Die Ausnahmegenehmigungen sollte man natürlich aufbewahren und bei Nachfrage vorzeigen können! Grüße, Jochen PS. So schaut dann sowas aus: - Jochen - 22.02.2011 Und dies wäre eine legale Eintragung von roten Blinkern bei der C5 inkl. Ausnahmegenehmigung: |