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Auspuffanlage C5 - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 5 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Auspuffanlage C5 (/showthread.php?tid=1928) |
- gelöschtes Mitglied - 23.03.2005 Noch mal die Fragen die hier wohl so Einige interessieren: 1) Welche Dezibel (Auspuff) sind überhaupt im Straßenverkehr zugelassen? D.h. nicht was im Brief steht, sondern was man maximal eingetragen bekommt? 2) Wie sieht so eine Messung genau aus? Bei welcher Drehzahl? Wie hoch darf der Abstand zum Messgerät sein ![]() Bei Conrad habe ich mehrere Geräuschpegelmessgeräte gefunden, werde mir sowas mal anschaffen, brauch sowas sowieso... ![]() ![]() - JR - 23.03.2005 Hallo Fraenkyboy, google Dich mal durch mit "Messverfahren Standgeräusch Fahrgeräusch". Da findest Du alle Informationen inklusive einer Europäischen Richtlinie. Gruß JR - gelöschtes Mitglied - 23.03.2005 Schon was im Netz gefunden, interessante Grafik, besonders die manipulierten Fahrzeuge (Umweltamt Düsseldorf)!!!! ![]() ![]() - gelöschtes Mitglied - 23.03.2005 Habe eine geile Tabelle bei dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) gefunden ![]() KBA 1,) 95 db (A) ist wohl die absolute Obergrenze, ansonsten immer das was im Brief eingetragen ist. Bei mir zu Nr. 30 im Brief =Standgeräusch 91 db(A) zu Nr. 31 im Brief = Fahrgeräusch 74 db(A) 2) Die Meßmethode lt. Kraftfahrtbundesamt (Auszug siehe Anlage): M.f.G ![]() ![]() - ICE-T - 23.03.2005 Na wenn die das Standgeräusch beim Rücklauf von 3/4 der Nennleistungsdrehzahl nehmen, dann Prost malzeit. Außer das sie da wohl etwas mehr "Krach" macht, nein dann Knallt es auch noch so schön. Da hat man mit der PRT wohl schon seine Probleme, aber mit der Bullit ist dann ganz vorbei. PRT-Gruß Thorsten - gelöschtes Mitglied - 23.03.2005 Wie gesagt, morgen halte ich mal ein Meßgerät an meine vorhandene Anlage. Aber es ist schon meiner Meinung nach wichtig zu wissen, wenn man in einer Kontrolle kommt wie man sich zu verhalten hat und wie eine Messung auszusehen hat. Der Gesetzeshüter darf ja garnicht in mein Auto einsteigen und Gas geben, also werde ich entsprechend sehr wenig Gas geben, möglichst nicht die möglichen 3/4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() - Jochen - 24.03.2005 Fraenky, Du bekommst keine höhere db Zahlen eingetragen. Laut StVZO muss ein Fahrzeug so entwickelt und betrieben werden das die nach dem Stand der Technik geringst möglichen Emmisionen (Abgas und Lärm) entstehen. Wenn in Deinem Brief 74db steht kann das Fahrzeug mit 74 db betrieben werden und muss (darf, soll, kann) nicht mit 90 db betrieben werden. So einfach ist das. Grüße Jochen - JR - 24.03.2005 Nachdem ich mich jetzt auch etwas eingelesen habe, bin ich zu folgendem Ergebnis gekommen. Rechtlich wirklich relevant ist das Fahrgeräusch. Dafür gibt es gesetzliche Obergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen (je jünger die Autos, desto niedriger die Grenze). Wegen des komplizierten Messverfahrens wird hilfsweise für Kontrollen die Standgeräuschmessung vorgenommen. Für die gibt es keine Obergrenze und der im Schein eingetragene Wert darf maximal 5 db überschritten werden. Das heißt bei einer C5 91+5=96 db. Gemessen wird - wie schon beschrieben - 50 cm hinter dem Auspuff bei der Hälfte der Drehzahl, bei der die Nennleistung anliegt. (die 3/4 gelten nur dann, wenn die Nenndrehzahl <5.000 U/min liegt). Bei der C5 gibt es die Höchstleistung bei 5.400 U/min, die Messung muss also bei 2.700 U/min stattfinden. Somit ist man bei einer Standgeräuschmessung mit <=96 db bei 2.700 U/min bei der C5 im grünen Bereich. Und diese Bedingung erfüllt angeblich auch die PRT, deswegen eintragungsfähig. mit zugelassenem Gruß JR - gelöschtes Mitglied - 24.03.2005 @JR Das war ja ne saubere Arbeit!!! Glückwunsch, durch Dich hätten wir beinahe die :pilot:Toleranz :pilot: vergessen!! Jedes db`chen ist hier jetzt wichtig und wir wissen nun, wenn wir geprüft werden auf der Straße, was zulässig ist und was nicht...:pilot:!!! Ich möchte am Donnerstag gut vorbereitet sein, wenn ich zur Auspuffschmiede fahre. Ich weiß ja wie die Typen drauf sind, manchmal haben die keine Lust, keine Zeit und reden Dir dann ein, dass dies das Maximale ist. Bewaffnet mit den gesetzlichen Bestimmungen, bewaffnet mit einem Geräuschpegelmessgerät (vertrauen ist gut Kontrolle ist besser), werde ich dann den maximalen Sound rausholen lassen, und wenn der Monteur den "Pott" 100 x öffnen muss... Ein Tip über Verhaltensregeln gegenüber der Polizei. Man darf nicht vergessen, dass Polizeibeamte auch nur Menschen sind ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Dies war nur ein Tipp und kann in der Situation helfen, ist aber kein Allheilmittel, bei schweren Verstößen wird Dir auch dies nichts nützen... ![]() ![]() - J.M.G. - 24.03.2005 Ob die Tips so gut sind weiß ich nicht - bei einer nächtlichen Kontrolle kommen die Beamten grundsätzlich mit der Hand an der Waffe ans Auto, und da mache ich die Innenraumbeleuchtung an, Fenster runter, Hände auf's Lenkrad und folge den Anweisungen der Beamten. Jedes eigenmächtige Handeln, wie von Dir beschrieben, bedeutet nur zusätzlichen Streß für den Beamten. Meine Meinung, die ich mir auch nach langen Diskussionen im Bekanntenkreis (4x Zivilfahnder) gesammelt habe. Die meinten auch (und das ist auch die erlebte Praxis hier in Halle) - so lange man nicht negativ auffällt, ist denen ein anderer Auspuff / Ansaugtrakt an der C5 völlig egal. Fahre seit 1 Jahr mit Magnaflow und Halltech - und trotz wiederholter Kontrollen keine Mängelkarte - nicht einmal einen Spruch unter Augenzwinkern habe ich geerntet. |