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Scheinwerfer - FastPatrick 10 - 14.02.2002

Wollte mal wissen ob man die Non-Pop-Up Scheinwerfer die man in den USA bestellen kann in Deutschland auch eingetragen bekommt. Hab schon ein Replacement Kit mit Xenon-Umrüstung gesehen. Trotz des hohen Preises finde ich, das das eine lohnende Anschafung ist. Habt Ihr schon Erfahrungen damit?


- Gast - 14.02.2002

Hallo FastPatrick!

Das Xenon-Licht ist in Deutschland zulässig. Allerdings benötigst du hierzu noch eine Tüv-Abnahme. Ist aber nur reine Formsache.

Soweit mir bekannt ist, muss dies in deinem Brief mitvermerkt werden. Der KFZ-Schein alleine reicht hier nicht aus.

Eine ABE gibt es noch nicht.

Gruss


- tim - 14.02.2002

Wende Dich doch mal an Rolf Gersch (Pettys Vette Shop) in Wiesbaden Biebrich. Rolf fährt u.a. eine 2001er mit diesen Scheinwerfern. Bild der Vette findest du unter http://www.corvette-fans.de / Meetings / Wiesbadeb viertes Bild rechts.


- Tonymaniac - 14.02.2002

Hallo. Ich habe auch diese Non Pop Up Headlights.
Sie können nicht eingetragen werden und strahlen viel zu hell durch die 100 Watt Birnen. Ich habe es so gelöst: Die Birnen habe ich entfernt und sie durch normale Corvette-Birnen ersetzt. Natürlich mit einer von mir erdachten Vorrichtung. Sie werden zwar immer noch nicht eingetragen, aber man kann sie ja vor dem TÜV wieder ausbauen, neu TÜV kriegen und sie danach wieder einbauen. Wenn Du willst, verkaufe ich sie Dir für 1.250,- Euro. Somit sparst Du über 500 Euro,
als wenn Du sie Dir schicken lassen würdest. Setze Dich mit mir in Verbindung, falls Interesse besteht.
Ansonsten noch viel Spaß mit Deiner Vette. Bye.
Tonymaniac@t-online.de


- mark69 - 14.02.2002

Die schönen Schlafaugen an der C5 wegoperieren?? Wozu soll das denn gut sein. Also ich finde die Rennscheinwerfer an der C5 häßlich (an der C3 finde ich sie übrigens noch viel schlimmer). Aber jeder wie er mag.....


- Morpheus - 14.02.2002

Also ich kann mich da nur anschließen...

Zu einer Corvette gehören einfach Pop-Ups...

mfg.
Morpheus!


- Gast - 14.02.2002

Hallo Tony,

verstehe ich nicht, warum du das bei TÜV nicht eingetragen bekommen hast. Der TÜV Bayern trägt das anstandslos ein. Zumindest in München.

Es gibt dafür bereits eine allgemeine ABE. Allerdings weiss ich nicht, wann du dein eintragen lassen hast. Die ABE ist erst seit Mitte des Jahres zu erhalten.

Gruss


- martin roos - 14.02.2002

Wir können ab Ende Februar die C5R Scheinwerfer samt Tüv-Eintragung anbieten .Kostenpunkt €2000,-- .
Bei Interesse senden wir gerne unseren neuen Katalog .
Grüße
Martin Roos


- Magic91 - 14.02.2002

Hallo,Martin.
Habt Ihr auch einen speziellen C4-Katalog?
Gruß,Mike


- MikeLS6 - 14.02.2002

zitat:
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Gepostet von axel anger
Hallo FastPatrick!

Das Xenon-Licht ist in Deutschland zulässig. Allerdings benötigst du hierzu noch eine Tüv-Abnahme. Ist aber nur reine Formsache.
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Moin,
Xenon braucht in Deutschland nach EG Richtlinien und inzwischen auch nach nationalen Vorschriften:
1. automatische Leuchtweitenregulierung am Fahrzeug vorhanden (automatisch ist nicht gleichzusetzen mit dynamisch, d.h. Bodenwellen usw. müssen nicht ausgeglichen werden; lediglich Beladungszustände müssen erfasst werden)
2. Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden
3. Abblendlicht muß ständig brennen, auch bei eingeschaltetem Fernlicht.

Diese Punkte mit aller Konsequenz zu erfüllen dürfte doch schwer fallen, oder?

Mike