Corvetteforum Deutschland
Mehrere Fragen zur C5 (technisch) - Druckversion

+- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de)
+-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: C 5 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=6)
+--- Thema: Mehrere Fragen zur C5 (technisch) (/showthread.php?tid=53240)

Seiten: 1 2 3 4 5


Mehrere Fragen zur C5 (technisch) - C5Fetischist - 20.02.2011

1.Der Markt ist ja reichlich gefüllt mit US Modellen. Bedeutet das, das diese dann alle nur 200km/h fahren können bzw. gedrosselt sind?

2.Wenn ich ein US Modell kaufen sollte, wo die Rückleuchten komplett rot sind und hier schon einmal so zugelassen war, ist das im Normalfall alles so eingetragen? Auch speziell gemeint das bspw. die Nebelschlussleuchten fehlen und das die Blinker rot blinken, Sidemarkers rot usw..

3.Gibt es Vorteile zu nennen, die darauf schließen würden lieber ein EU-Modell zu kaufen?

Danke im voraus!! Hallo-gruen


- Thomas V - 20.02.2011

natürlich fahren die schneller..... der Tacho geht bis 200km/h oder wahlweise 200mph.
Das kann man umschalten..... metrisch auf imperial.
Da bietet sich dann ein Modell mit HUD an, das geht etwas weiter

Mit roten Blinkern wäre ich vorsichtig.... legal sind die bestimmt nicht bei einem so jungen Auto wie die C5.

EU Modelle sind i.d.R. etwas besser ausgestattet!
Z51 und FE3 Fahrwerkskomponenten zum Bleistift, oder halt HUD..... usw.


- C5Fetischist - 20.02.2011

Also verstehe ich das richtig so, das wenn mir jemand erzählt, das dass in den Papieren eingetragen wäre mit den roten Blinkern, kann das nicht so stimmen?

Kann ich davon ausgehen, wenn ich C5 Leuchten sehe, die durchweg rotes Blinkerglas besitzen auch nur rot blinken oder gibt es auch welche mit rotem Glas die orange Blinken?


- Oerg - 20.02.2011

Nee, das klappt nicht mit den roten Lampen. Soweit mir bekannt nicht zulassungsfaehig und die Rennleitung wird es bemaengeln. Bitte aber nochmal um Bestaetigung der echten Experten im Forum.

Vielleicht noch ein Zusatz zum EU Modell. Hatte ein paar Mal die Gelegenheit mit US C5 um die Wette zu fahren. Warum auch immer ist meine EU Vette spritziger und schneller. An mir kann es nivht liegen, bin eher durchschnittlicher Racer.


- dersuchende - 20.02.2011

Hi und herzlich wilkommen hier OK!

Bis zu einem gewissen Datum (frag mal unseren Molle) war es möglich, rote Blinker hinten (also komplett alles rot) eingetragen zu bekommen. Wenn diese also verbaut und eingetragen sind, sollte das auch legal sein OK!
Werner (Molle) hat letztens noch eine mit roten Blinkern hinten verkauft.


Grüsse und good luck


André


- Frank the Judge - 20.02.2011

Keine roten Blinker hinten ab Baujahr 1970.
Rote Blinker hinten wurden bis vor ca. 2 bis 3 Jahren geduldet, auch eingetragen.
Diese Eintragungen geniessen "eigentlich" Bestandsschutz. Ich schreibe das absichtlich in Anführungen, da einem Bekannten letzten Dezember die roten Blinker wieder ausgetragen wurden.


Und- keine amerikanische Corvette ohne Z51 kaufen.

Kaufberatung hast Du sicher bereits studiert (?).


- Hattinger Haiza - 20.02.2011

Zitat:Original von Oerg
Nee, das klappt nicht mit den roten Lampen. Soweit mir bekannt nicht zulassungsfaehig und die Rennleitung wird es bemaengeln. Bitte aber nochmal um Bestaetigung der echten Experten im Forum.

Vielleicht noch ein Zusatz zum EU Modell. Hatte ein paar Mal die Gelegenheit mit US C5 um die Wette zu fahren. Warum auch immer ist meine EU Vette spritziger und schneller. An mir kann es nivht liegen, bin eher durchschnittlicher Racer.

ich hab rote blinker, kleine kennzeichen vorne und hinten, luftfilter und B&B Bullet eingetragen... OK! Yeeah!


- Hattinger Haiza - 20.02.2011

achja rundumbeleuchtung und stahlflex und andere kleinigkeiten hab ich auch alle eingetragen... Patriot


- corvette_fever - 20.02.2011

Man kann die Eintragung nehmen und in der Pfeife rauchen. Eingetragen kann nur das, was die StVZO zulässt. Weicht man von der StVZO ab, benötigt man eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Die haben wohl viele hier im Forum für ihre roten Blinker. Soweit so schlecht: Eine solche Ausnahmegenehmigung wird seit einigen Jahren, wie von Frank schon eingeführt, nicht mehr erteilt und, schlimmer noch, vereinzelt widerrufen...

Wie gesagt, die Eintragung ist überhaupt kein Problem - Gefälligkeitsgutachten gibt es an jeder Ecke. Nur haben die keinen Bestand.


- Hattinger Haiza - 20.02.2011

bei mir steht alles im brief und im schein also kann mir keiner was... Hallo-gruen
is seither schon eingetragen und hat nie probleme gegeben!
natürlich kommt es immer auf die region und auf die polizisten an....
manche sind halt neidisch und gönnen einem nix und manche sind kulanter... Prost!