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leidiges kennzeichenthema - Druckversion

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+--- Thema: leidiges kennzeichenthema (/showthread.php?tid=85094)

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- Tom V - 12.10.2015

Zitat:Original von Benny83
Wenn er das Kennzeichen seit 6 Jahren hat, fällt das nicht unter Bestandsschutz??


wie kommst Du auf 6 Jahre?

Zitat:2014 im März,habe ich das Kennzeichen geändert,von 04-10 auf 03-10.Es wurde ohne Probleme wieder abgestempelt

Also wurde demnach letztes Jahr ein neues Kennzeichen ausgegeben.
Was die 5 Jahre davor war, zählt nicht!


Natürlich kann man die Sache aussitzen....aber wer sitzt wohl am längeren Hebel?
Das Bürgeramt oder der Bürger? sich vor Lachen auf dem Boden wälzen
Die werden bei Nichtbefolgung kurzerhand das Auto zwangsstillegen.

Ich persönlich würde der Aufforderung nachkommen und dabei freundlich auftreten und erst einmal zuhören um was es geht. Dann sachlich argumentieren und eine Lösung finden.

Es gibt für den Fall der Fälle immer noch die Möglichkeit Plan B anzuwenden!
Ein ungesiegeltes (!!) Kennzeichen, zumindest vorne, fahren falls das bisherige tatsächlich unwiederbringlich eingezogen wird.....


- JR - 12.10.2015

Ein Bekannter hat heute auch ohne H-Gutachten eine H-Zulassung für einen Oldtimer bekommen, die er eigentlich gar nicht wollte!

Verrückte Zulassungsstellenwelt!

Gruß

JR


- KSamanek - 12.10.2015

Würde Widerspruch einlegen, mit der Begründung, dass es 5 Jahre lang so akzeptiert wurde. Mit der Bitte um Begründung, was sich an der Rechtslage seither geändert habe.
Eventuell, habe ich mal gemacht, aber muss man abwägen: " Falls bei der Ausstellung vom damaligen Mitarbeiter ihrer Behörde ein Fehler gemacht wurde, bitte ich um Mitteilung des Namens des betreffenden Mitarbeiters zwecks Prüfung von Schadenersatzansprüchen". Das wirkt normalerweise, um ganz schnell eine Bestätigung zu bekommen, dass alles OK sei.

Gruß, Karl


...verrückte Zulassungsstellenwelt... - Corvette Captain - 12.10.2015

Hallo,

oja, da stimme ich JR schmunzelnd zu... Ich habe in den diversen Zulassungsstellen im Laufe der Jahre auch schon interessante Dinge erlebt. Beginnend Ende der 70er und Anfang der 80er Jahren mit dem "Kampf" um ein "hübsches" Motorradkennzeichen und einstelligen Ziffern, hihi... Rückblickend kam ich mit Freundlichkeit allerdings immer am weitesten.

Viele nette, vette Grüße
Peter
Hallo-gruen


- Benny83 - 12.10.2015

Zitat:Original von Tom V
Zitat:Original von Benny83
Wenn er das Kennzeichen seit 6 Jahren hat, fällt das nicht unter Bestandsschutz??


wie kommst Du auf 6 Jahre?

Zitat:2014 im März,habe ich das Kennzeichen geändert,von 04-10 auf 03-10.Es wurde ohne Probleme wieder abgestempelt

Also wurde demnach letztes Jahr ein neues Kennzeichen ausgegeben.
Was die 5 Jahre davor war, zählt nicht!


Natürlich kann man die Sache aussitzen....aber wer sitzt wohl am längeren Hebel?
Das Bürgeramt oder der Bürger? sich vor Lachen auf dem Boden wälzen
Die werden bei Nichtbefolgung kurzerhand das Auto zwangsstillegen.

Ich persönlich würde der Aufforderung nachkommen und dabei freundlich auftreten und erst einmal zuhören um was es geht. Dann sachlich argumentieren und eine Lösung finden.

Es gibt für den Fall der Fälle immer noch die Möglichkeit Plan B anzuwenden!
Ein ungesiegeltes (!!) Kennzeichen, zumindest vorne, fahren falls das bisherige tatsächlich unwiederbringlich eingezogen wird.....

"Neu" ist jetzt relativ. Das Kennzeichen hat die gleichen Abmaße wie das davor, es ist lediglich der Zeitraum geändert worden. Sonst alles gleich, so ganz egal ist das nicht! Es wurde ja 2x das kleine Kennzeichen abgestempelt. Und mit Sicherheit nicht vom gleichen Mitarbeiter, oder??

Ich gehe mal davon aus, das sich jemand über ihn beschwert hat, der kein kurzes Kennzeichen gekriegt hat.. Stilllegen werden sie ihm das Auto nicht, da glaube ich nicht dran. Die werden nur drauf hoffen das er eingeschüchtert ist und sich meldet. Genau das würde ich NICHT tun, ebenso wenig wie mit einem ungesiegelten Kennzeichen zu fahren. Das dürfte unter Urkundenfälschung fallen.


- Freistaat - 12.10.2015

Jaja, früher war es bei den Zulassungsstellen und auch bei den Prüforganen einfacher.

Die beste Kennzeichen-Eintragung die ich je selbst bei einem Bekannten gesehen habe.

"Vorne bauartbedingt kein polizeiliches Kennzeichen möglich"

Ferner stand im gleichen Brief/Schein

"Abgasanlage entspricht in etwa der StVO"

War aber Anfang der 90iger.

BTT:
Versuch es doch auf die nette Art. Drohen mit Anzeigen etc. geht in Bayern in der Regel immer ziemlich nach hinten los.


- Freistaat - 12.10.2015

Zitat:Original von Benny83
Ich gehe mal davon aus, das sich jemand über ihn beschwert hat, der kein kurzes Kennzeichen gekriegt hat

Das sind die Spezialisten. Selbst nicht auf die Reihe bringen, dass man evtl. ein kleines Kennzeichen bekommen könnte - ABER - gleich mal schreien "Ich weiß was - der hat das, ich will/mir steht auch zu blablabla"

Da könnte ich kotzen.


- Corvette Captain - 12.10.2015

Benny83 schreibt:

<<...ebenso wenig wie mit einem ungesiegelten Kennzeichen zu fahren. Das dürfte unter Urkundenfälschung fallen.>>

Die Fahrt mit einem ungesiegelten Kennzeichen ist keine Urkundenfälschung, sondern Kennzeichenmissbrauch im Sinne des § 22 StVG. Ein Kennzeichen ohne Siegel ist nämlich keine Urkunde...

Viele nette, vette Grüße
Peter
Hallo-gruen


- Tom V - 12.10.2015

Zitat:ebenso wenig wie mit einem ungesiegelten Kennzeichen zu fahren. Das dürfte unter Urkundenfälschung fallen.

das stimmt so nicht..... ich schrieb ja extra ungesiegelt und die original Platte wird selbstverständlich passen abgewinkelt und montagebereit mitgeführt um dem Polizeibeamten noch vor Ort die Sache vorzuführen.


- Corvette Captain - 12.10.2015

Hallo nochmal,

jetzt wird's im Eifer des Gefechts aber doch etwas verwirrend:

Tom V schreibt:
<>

aber weiter oben schreibt er:
< Ein ungesiegeltes (!!) Kennzeichen, zumindest vorne, fahren falls das bisherige tatsächlich unwiederbringlich eingezogen wird.....>>

Ich verstehe nicht, wie man ein Kennzeichen, welches "unwiederbringlich eingezogen" wurde, "abgewinkelt und montagebereit" mitführen kann...? Oder was meintest du mit den beiden Beiträgen genau, Thomas?

Zum ungesiegelten Kennzeichen siehe meinen Beitrag weiter oben. Erspart mir bitte eine weitere juristische Vertiefung des Themas in Richtung "Zusammengesetzte Urkunde". Das wird mir dann zu anstrengend, hihi... Ich denke, der Fall ist klar und Peter wird das schon schaffen... ;-)

Viele nette, vette Grüße
Peter
Hallo-gruen