01.02.2004, 16:21
Zitat:Sind bei euch in Deutschland nicht generell alle Rad-/Reifenveränderungen eintragungspflichtig mit der dazugehörenden Bescheinigung der Hersteller?
Stimmt, eintragungspflichtig ist jede Änderung (zumindest soweit es Corvette betrifft; bei Rädern mit ABE für'n Golf sieht's anders aus, aber das gehört nicht hierher).
Für die Eintragung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Eine davon ist, dass der Reifen überhaupt auf die Felge montiert werden darf. Hierfür gibt es Richtlinien vom WdK (Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie), welche Felgen für welchen Reifen zulässig sind. Soll ein Reifen auf eine Felge außerhalb dieser Norm montiert werden, ist vom Reifenhersteller eine entsprechende Freigabe für diese Kombination erforderlich. Nachdem einige Reifenschäden aufgetreten sind, wenn ein Reifen auf eine zu breite Felge montiert wurde, sind die Hersteller mit den Freigaben vorsichtiger geworden.
![[Bild: gtc15.gif]](https://www.corvetteforum.de/fotos/gtc15.gif)