11.03.2012, 11:05
Wenn man gewisse Urteile von eventuell schon eingeschüchterten Berliner Richtern über mutwillige Körperverletzungen zur Kenntnis nehmen muss, muss man sich schon fragen, wieweit Sachbeschädigungen von denselben Strafverfolgern überhaupt noch als Straftatbestand angesehen werden. Ob die erste Massnahme wohl darin besteht, möglichst intensiv nach mildernden Umständen Ausschau zu halten?