06.07.2012, 09:31
Hallo Hartmut,
die Zahlen- und Buchstabenstempel haben normalerweise gute Karosseriewerkstätten.
Bei mir waren sie noch strenger. Musste die VIN in der Werkstatt einschlagen lassen und eine Bestätigung der Werkstatt haben, dass die ordnungsgemäß angebracht ist. Dann zum Amt. Dort den Antrag zum nachträglichen Anbringen der VIN ausgefüllt und bezahlt. Mit diesem Wisch zum TÜV und dort die TP9 einschlagen lassen. Das sind die Sternchen am Anfang und Ende der VIN zur Begrenzung, dass man die nicht mehr verändern kann. Mit der TÜV-Bestätigung wieder zum Amt und dann wurde zugelassen.
Wenns bei Dir so einfach geht, sei froh.
die Zahlen- und Buchstabenstempel haben normalerweise gute Karosseriewerkstätten.
Bei mir waren sie noch strenger. Musste die VIN in der Werkstatt einschlagen lassen und eine Bestätigung der Werkstatt haben, dass die ordnungsgemäß angebracht ist. Dann zum Amt. Dort den Antrag zum nachträglichen Anbringen der VIN ausgefüllt und bezahlt. Mit diesem Wisch zum TÜV und dort die TP9 einschlagen lassen. Das sind die Sternchen am Anfang und Ende der VIN zur Begrenzung, dass man die nicht mehr verändern kann. Mit der TÜV-Bestätigung wieder zum Amt und dann wurde zugelassen.
Wenns bei Dir so einfach geht, sei froh.

Viele Grüße
Martin
Martin
![[Bild: 29042053wn.jpg]](https://up.picr.de/29042053wn.jpg)