30.04.2013, 19:00
Ich bin mir nicht sicher, aber der Passus "in etwa Wirkung" ist nach meinem Verständnis eigentlich "Überflüssig" sobald die eigentliche "Beleuchtungsanlage" eingetragen ist... denn... wenn diese von der Zulassung nicht akzeptiert worden wäre hätte sie ja keiner eingetragen. Das ist aus meiner Sicht der "Gürtel zum Hosenträger".
Sobald die "roten Lampen" eingetragen sind müßte aus meiner Sicht die TÜV-konformität gegeben sein.
Da hier nicht weiter definiert ist, wieviele Lampen mit welcher Funktion belegt sind spricht eigentlich nichts dagegen, den Originalzustand herzustellen... 4xleuchten, 4xbremsen und 4xblinken.
Gruß...
René
Sobald die "roten Lampen" eingetragen sind müßte aus meiner Sicht die TÜV-konformität gegeben sein.
Da hier nicht weiter definiert ist, wieviele Lampen mit welcher Funktion belegt sind spricht eigentlich nichts dagegen, den Originalzustand herzustellen... 4xleuchten, 4xbremsen und 4xblinken.
Gruß...
René