03.05.2004, 21:09
Ist original im weitesten Sinne, zumindest den deutschen Gesetzen und Verordnungen entsprechend.
Ein Gutachten nach §21 c StVZO kann man auch nach einem Umbau bekommen, wenn der Umbau bzw. die Änderung bereits in der gleichen Modellreihe werksseitig vorgenommen wurde.
Die C2 erhielt mit dem Modelljahr 1965 rundum Scheibenbremsen.
Beste Grüße
Ein Gutachten nach §21 c StVZO kann man auch nach einem Umbau bekommen, wenn der Umbau bzw. die Änderung bereits in der gleichen Modellreihe werksseitig vorgenommen wurde.
Die C2 erhielt mit dem Modelljahr 1965 rundum Scheibenbremsen.
Beste Grüße