18.09.2013, 17:13
Richtig, hab ich auch gemacht nachdem mein langjähriges, kurzes Kennzeichen doch wieder frei wurde.
Das witzige: in der ZB2 wurde das mit Kugelschreiber geändert
Vorsicht mit dem als gestohlen melden.... mache Ämter verweigern dann grundsätzlich ein Wunschkennzeichen.
Wohl nicht ohne Grund.
Das witzige: in der ZB2 wurde das mit Kugelschreiber geändert

Vorsicht mit dem als gestohlen melden.... mache Ämter verweigern dann grundsätzlich ein Wunschkennzeichen.
Wohl nicht ohne Grund.