25.11.2013, 14:29
Stimmt alles was hier geschrieben wird ...habe ich gerade auch gemacht.
Man darf nur nicht vergessen seiner Versicherung Bescheid sagen dass man ein anderes
Kennzeichen hat.
Ich dachte man braucht bei der Umkennzeichnung eine EVB Nummer (früher Doppelkarte)
Ist aber nicht so...zumindest bei uns.
Man darf nur nicht vergessen seiner Versicherung Bescheid sagen dass man ein anderes
Kennzeichen hat.
Ich dachte man braucht bei der Umkennzeichnung eine EVB Nummer (früher Doppelkarte)
Ist aber nicht so...zumindest bei uns.