12.08.2015, 08:14
Ich vermute fast, in Bezug auf die Scheinwerferreinigungsanlage hast Du die Bestimmung mit der für die Leuchtweitenregulierung verwechselt, kann das sein?
Eine Vorschrift für das Vorhandensein und Funktion einer SRA ist in der StVZO im Gegensatz zu dieser nicht hinterlegt und meines Wissens aus nicht Bestandteil der Typprüfung und damit der ABE. Ich denke also, in Bezug auf Zulassungsfragen können wir diese vernachlässigen.
Eine Vorschrift für das Vorhandensein und Funktion einer SRA ist in der StVZO im Gegensatz zu dieser nicht hinterlegt und meines Wissens aus nicht Bestandteil der Typprüfung und damit der ABE. Ich denke also, in Bezug auf Zulassungsfragen können wir diese vernachlässigen.
Enne Jrooß us dämm Bergische!
Lou
Lou
