21.08.2015, 09:42
....nein, nur wenn er eindeutig nachweisen kann, dass der Unfall ganz anders ausgegangen wäre, wenn diese Teile nicht am Fahrzeug vorhanden gewesen wären!
Aber diese Fragestellungen kommen hier immer wieder auf, warum wird hier immer geglaubt, dass für eine Corvette die STVZO keine Gültigkeit hat, nach dem Motto: Ich habs doch gerade so geschafft, die Kohle für die Corvette zusammen zu kratzen, wie soll ich denn jetzt noch was aufm Tisch legen, um die Boller-Auspuffanlage einzutragen oder was anderes drunter zu schrauben...und dann noch die "keine-Ahnung-was-und-woher-Felgen"...muss man das bei einer Corvette eintragen????
Na klar, was glaubt ihr denn??? Ja, der TÜV hat wenig bis gar keine Ahnung von älteren Corvetten...und, was für nen Golf gilt, gilt auch für ne Corvette oder glaubt ihr, ich habe mir freiwillig ne Nebelschlussleuchte unter den Heckbumper geschraubt.
Der normale TÜV um die Ecke trägt euch ne Borla oder ne Magnaflow in der Regel nicht ein, gibt ja keine Gutachten für den Kram aus Amiland. Den amerk. Hersteller interessierts nicht, was eine deutscher TÜV möchte, weil nur 5 der 100000 produzierten Anlagen hier durch die Gegend fahren.
TÜV ist nicht gleich TÜV, wissen wir alle...eingetragen werden kann wirklich (fast) jeder Blödsinn....der TÜV ist nämlich ein gewinnoriertiertes Dienstleistungsunternehmen, bleibt immer die Frage, ob der Onkel im TÜV-Kittel Sonder- bzw. Einzelabnahmen machen darf bzw. machen will. Gesetzgebungen kann man so oder so auslegen, sollte eingentlich jeder von euch wissen oder habt ihr noch nie gemerkt, dass uns die Politiker ständig verar$chen. Von daher haben die TÜV-Regeln auch 2 Seiten....aber die 2. Seite kostet eben nun mal richtig Kohle, wenn Einzelgutachten erstellt werden müssen.
Aber diese Fragestellungen kommen hier immer wieder auf, warum wird hier immer geglaubt, dass für eine Corvette die STVZO keine Gültigkeit hat, nach dem Motto: Ich habs doch gerade so geschafft, die Kohle für die Corvette zusammen zu kratzen, wie soll ich denn jetzt noch was aufm Tisch legen, um die Boller-Auspuffanlage einzutragen oder was anderes drunter zu schrauben...und dann noch die "keine-Ahnung-was-und-woher-Felgen"...muss man das bei einer Corvette eintragen????
Na klar, was glaubt ihr denn??? Ja, der TÜV hat wenig bis gar keine Ahnung von älteren Corvetten...und, was für nen Golf gilt, gilt auch für ne Corvette oder glaubt ihr, ich habe mir freiwillig ne Nebelschlussleuchte unter den Heckbumper geschraubt.
Der normale TÜV um die Ecke trägt euch ne Borla oder ne Magnaflow in der Regel nicht ein, gibt ja keine Gutachten für den Kram aus Amiland. Den amerk. Hersteller interessierts nicht, was eine deutscher TÜV möchte, weil nur 5 der 100000 produzierten Anlagen hier durch die Gegend fahren.
TÜV ist nicht gleich TÜV, wissen wir alle...eingetragen werden kann wirklich (fast) jeder Blödsinn....der TÜV ist nämlich ein gewinnoriertiertes Dienstleistungsunternehmen, bleibt immer die Frage, ob der Onkel im TÜV-Kittel Sonder- bzw. Einzelabnahmen machen darf bzw. machen will. Gesetzgebungen kann man so oder so auslegen, sollte eingentlich jeder von euch wissen oder habt ihr noch nie gemerkt, dass uns die Politiker ständig verar$chen. Von daher haben die TÜV-Regeln auch 2 Seiten....aber die 2. Seite kostet eben nun mal richtig Kohle, wenn Einzelgutachten erstellt werden müssen.
Thomas
(best thing in life is ZR-1 drive!)
(best thing in life is ZR-1 drive!)