14.07.2016, 10:49
Zitat:Original von cowi-c5
Guten Morgen Andreas,
die Eintragung meiner C6 Felgen erfolgte nach einer Einzelabnahme Paragr. 21, da ja für Serienfelgen keine Freigaben, Gutachten o.ä. vorliegen. Eine Freigabe durch die Homologation des Folgemodells gibt es nicht. Sollen also C6 Z51 oder C6 Z06 Bremsen verwendet werden, kommt Paragr. 21 zum Tragen.
Eine Brembo-Bremse z.B. für die es meist Gutachten gibt kann wohl nach Paragr. 19 geprüft und eingetragen werden. So habe zumindest ich es verstanden.
Hier können vielleicht unsere TÜV ler hier im Forum genauer Auskunft geben.
Viele Grüße,
Achim
Moin Achim, ja du mit dem TÜVler bist bei mir ja schon richtig

Und Tom, klar ist das ein riesen Problem wenn keine original Ersatzteile mehr vorhanden sind. Was will man dann machen. Da hätte ich wohl bei ner HU auch eineinhalb Augen zugedrückt. In der Hoffnung es wird damit schon nix passieren. Außerdem muss man als Prüfer auch nicht alles wissen. Woher auch, ich wüsste jetzt auch nicht auf Anhieb wie ne Fiero Bremse ausschaut, bestenfalls dass sie nicht gelocht ist. Blöd ist es halt immer nur wenn was passiert. Dann wird alles gemacht damit man als Versicherung nix zahlen muss, grad bei hohen Schäden. Und davor hätte ich halt immer Angst.