01.01.2020, 18:28
Das ist wie immer alles nicht so einfach, wie man denkt.
Bei der Versicherung eines Old- oder Youngtimers wird der Wert des Fahrzeuges gemäß Angabe des Fahrzeugbesitzers, Kurzgutachten oder Vollgutachten (abhängig von der Summe und der Versicherung) versichert und dient als Grundlage für die Berechnung der Teil- und Vollkaskoprämie.
Versichert werden können dabei der Wiederbeschaffungs- und/oder der Wiederherstellungswert; das hängt von den Bedingungen des jeweiligen Versicherers ab.
Hier sollte man genau hinschauen, damit man im Schadenfall keine negative Überraschung erlebt.
Ein Gutachten sollte in Abhängigkeit der Wertentwicklung des Fahrzeugs alle paar Jahre aktualisiert werden, um insbesondere in Zeiten steigender Preise im Schadenfall nicht unterversichert zu sein.
Dabei geht es immer um Teil- oder Vollkaskoschäden, also Ansprüche gegen die eigene Versicherung.
Bei einem unverschuldeten Schaden mit einem anderen Verkehrsteilnehmer geht es um Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Ob die das eigene Gutachten anerkennt oder ob man der das präsentiert, steht völlig in den Sternen.
Hier sind Streitereien genauso oder noch häufiger wie bei Schäden an einem neueren Fahrzeug bereits vorprogrammiert.
Üblicherweise wird man hier eh ein neues aktuelles Reparaturgutachten incl. Wertbestimmung vom Gutachter seiner Wahl auf Kosten der gegnerischen Versicherung anfertigen lassen.
Gruß
JR
Bei der Versicherung eines Old- oder Youngtimers wird der Wert des Fahrzeuges gemäß Angabe des Fahrzeugbesitzers, Kurzgutachten oder Vollgutachten (abhängig von der Summe und der Versicherung) versichert und dient als Grundlage für die Berechnung der Teil- und Vollkaskoprämie.
Versichert werden können dabei der Wiederbeschaffungs- und/oder der Wiederherstellungswert; das hängt von den Bedingungen des jeweiligen Versicherers ab.
Hier sollte man genau hinschauen, damit man im Schadenfall keine negative Überraschung erlebt.
Ein Gutachten sollte in Abhängigkeit der Wertentwicklung des Fahrzeugs alle paar Jahre aktualisiert werden, um insbesondere in Zeiten steigender Preise im Schadenfall nicht unterversichert zu sein.
Dabei geht es immer um Teil- oder Vollkaskoschäden, also Ansprüche gegen die eigene Versicherung.
Bei einem unverschuldeten Schaden mit einem anderen Verkehrsteilnehmer geht es um Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Ob die das eigene Gutachten anerkennt oder ob man der das präsentiert, steht völlig in den Sternen.
Hier sind Streitereien genauso oder noch häufiger wie bei Schäden an einem neueren Fahrzeug bereits vorprogrammiert.
Üblicherweise wird man hier eh ein neues aktuelles Reparaturgutachten incl. Wertbestimmung vom Gutachter seiner Wahl auf Kosten der gegnerischen Versicherung anfertigen lassen.
Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!