07.02.2024, 17:22
Markus, das mit dem finanziellen Ruin ist glücklicherweise eine Mär.
Im Fall einer Pflichtverletzung durch den Versicherungsnehmer vor und/oder nach dem Haftpflicht-Versicherungsfall ist der Regress, den die Versicherung beim VN einfordern kann, auf jeweils maximal 5.000 Euro begrenzt.
Gruß
JR
Im Fall einer Pflichtverletzung durch den Versicherungsnehmer vor und/oder nach dem Haftpflicht-Versicherungsfall ist der Regress, den die Versicherung beim VN einfordern kann, auf jeweils maximal 5.000 Euro begrenzt.
Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!