01.10.2025, 08:17
(30.09.2025, 12:46)zuendler schrieb: Nein, sagt genau das was ich auch sage.
Kein Buchstabe ist gleichbedeutend mit P.
Verstehe ich nicht ( Deine Antwort ( kann ich nicht zuordnen ) auf Beitrag 21 ( kein Buchstabe ) oder 22 ( P )-> Beitrag 23 (Deine Info ist falsch. Es müssen 21dB dazu gerechnet werden und 5dB Toleranz gibt es obendrauf.) und 29 (Wenn nix dabei steht zählt es als "P".) ).
P = Nahfeldmessung. ( https://www.google.com/url?sa=t&source=w...T0ZLqfIoWJ )
Lt dem Wiki-Link:
Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht. Bei jüngeren Fahrzeugen mit einem P hinter der dB-Angabe im Brief werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet.
Nach Edgar seiner Zusammenfassung ( auch hier verlinkt ):
Ergibt sich also bei einer Phonmessung eine Lautstärke von 106 dB(A) und in den Papieren steht 82N so ist das Fahrzeug nicht zu laut, denn 82N plus 21 dB(A) plus 5 dB(A) Tolleranz ergibt einen Grenzwert von 108 dB(A). Sollte aber 82P die Angabe in den Papieren sein, so wäre nur ein Grenzwert von 87 dB(A) erlaubt.
Damit sollte "kein Buchstabe" (+26dB) nicht gleich sein mit "P" (+5dB), oder??? Eher "kein Buchstabe" und "N" sind identisch.
Wenn Du Dir "P" nachtragen lassen hast, hättest Du die erlaubte Lautstärke Deines Fahrzeugs damit um 21dB reduziert. Oder hast Du "N" nachtragen lassen?
Grüßle
Jens
The difference between men and boys are the price of the toys...
Jens
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