25.12.2025, 23:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.12.2025, 02:26 von Gelber Bengel.)
Deine Argumentation ist so alt wie die Regelung selbst. Ich würge niemandem etwas rein! Du kannst solange wie Du möchtest mit einem nicht regelkonformen Fahrzeug durch die Gegend fahren. Wenn Du dann im Falle des Erwischtwerdens und Widerspruchs dem Richter Deine Geschichte von wichtig und unwichtig erfolgreich vorträgst und nachhause bringst, ist doch alles gut. Ich kann Dir aber aus Erfahrung und als Laienrichter am LG Essen versichern, dass Richter der eigenen, persönlichen Auslegung von Gesetzen nicht folgen. Wer über Rot fährt, kann eben nicht selbst entscheiden, ob's gerade ungefährlich war oder nicht. Und wenn's mit den DB nicht passen sollte, wird man es Dir zeitnah bei einer Kontrolle mitteilen. Eingetragene 112 DB bei einer C5 Zubehöranlage erkennt jedoch jeder Polizeianwärter im Praktikum als Fake.
Fröhliche Weihnachten und allzeit gute Fahrt!😉
PS: Und was spricht eigentlich ernsthaft gegen den unkomplizierten Umbau auf reguläre Scheinwerfer außer der Renitenz gegen "Paragraphen Heinis" ??
Fröhliche Weihnachten und allzeit gute Fahrt!😉
PS: Und was spricht eigentlich ernsthaft gegen den unkomplizierten Umbau auf reguläre Scheinwerfer außer der Renitenz gegen "Paragraphen Heinis" ??

