26.01.2026, 23:15
Da stand mit Sicherheit so etwas mit "in etwa Wirkung" drin.
Das darf aber nicht mehr verwendet werden.
Es muss eine Prüfung der Scheinwerfer von einem lichttechnischem Institut vorgelegt werden ,bezogen auf die Fahrgestellnummer.
Dann wird diese Gutachtennummer im Datenblatt vermerkt.
Das darf aber nicht mehr verwendet werden.
Es muss eine Prüfung der Scheinwerfer von einem lichttechnischem Institut vorgelegt werden ,bezogen auf die Fahrgestellnummer.
Dann wird diese Gutachtennummer im Datenblatt vermerkt.

