07.07.2026, 09:49
(06.07.2026, 16:55)Molle schrieb: Die Scheinwerfer haben ein E-Prüfzeichen und sind für ein europäisches Fahrzeug eintragungsfrei.
Fußgängeraufprallschutz muss nicht nachgewiesen werden da es sich um originale Scheinwerfer handelt.Es sind nur die Bauart genehmigten Leuchtmittel ersetzt worden.
Die Prüfnummern stehen vorne am Rand der Linsen.
Hallo Molle!
Danke Dir vielmals für die Antwort! Das sind natürlich sehr gute Nachrichten.
Ich hoffe, das sehen diverse Prüfstellen und Polizisten auch so, wenn mich mal jemand aufhält.
Ich hab inzwischen schon so einige Leute befragt und alle waren ausgesprochen unsicher bzw. negativ. Auch der ÖAMTC hat mich an den TÜV und die Landesfahrzeugprüfstelle verwiesen und dass ich ein lichttechnisches Gutachten bräuchte. Daher war ich bisher sehr besorgt.

