23.03.2006, 15:10
Zitat:Original von CrazyChris
richtig - zumindest nicht vor einer Zwangsstilllegung, das Risiko das der Fehler der Beschrieben ist dennoch auftritt liegt natürlich bei dir.
Mußt du wissen, ob du dich einfach mal selbst bemühst, das du solch einen Schrieb zugeschickt bekommst, damit du es kostenlos in einer Vertragswerkstatt machen lassen kannst oder es so läßt wie es ist.
Ist ja scheinbar noch kein Fall bekannt, wo der Fehler bei hoher Geschwindigkeit aufgetreten ist. Somit ist es wohl treffender, das du eher vom Blitz getroffen wirst und tot bist, als dir das Schloß bei 100 oder 200 oder 280 km/h verriegelt.
Laut Funktions und Fehlerbeschreibung ist eine Verriegelung dann auch nicht mehr möglich. Es geht lediglich um eine kurze Zeit nach dem Starvorgang bei der das Lenkradschloß nicht korrekt freigegeben wurde und dennoch eine Fahrt möglich ist.
Ist also nie die Rede von einem Einrasten während oder nach einer schnellen Fahrt.
Macht Euch mal nicht so viele Sorgen um das Thema. Die Wahrscheinlichkeit, daß Euch bei dem Tempo ein Reifen platz ist wesentlich höher......
