28.06.2006, 02:10
Hallo Struppi,
klingt zwar gut, was Du geschrieben hast, ist aber falsch!
In der StVO steht zum Überholen und Fahrstreifenwechsel lediglich, dass der Fahrtrichtungsanzeiger - im Volksmund Blinker genannt - zu benutzen ist (§5 und §7), aber nicht wie oft.
Da musst Du schon mit einer anderen Quelle kommen.
mit nachgeschautem Gruß
JR
klingt zwar gut, was Du geschrieben hast, ist aber falsch!
In der StVO steht zum Überholen und Fahrstreifenwechsel lediglich, dass der Fahrtrichtungsanzeiger - im Volksmund Blinker genannt - zu benutzen ist (§5 und §7), aber nicht wie oft.
Da musst Du schon mit einer anderen Quelle kommen.
mit nachgeschautem Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!