29.07.2006, 11:23
ein Sachverständiger darf keine Sachen eintragen, die nicht der StVZO entsprechen. Er stellt nur fest, dass die jeweiligen Änderungen den Vorschriften entsprechen.
Der Sachverständige kann auch Abweichungen von der StVZO feststellen, die seiner Ansicht nach unbedenklich sind. Er schreibt dann in das Gutachten, dass eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.
Diese Ausnahmegenehmigung wird von der Zulassungsbehörde erteilt (oder auch nicht). Die Ausnahmegenehmigung kann entweder ohne schriftlichen Bescheid durch Erteilung der Betriebserlaubnis erteilt werden, oder auf einem extra Zettel stehen (kostet dann zusätzlich).
alles andere ist in der Grauzone und hält einer Überprüfung nicht unbedingt stand.
Der Sachverständige kann auch Abweichungen von der StVZO feststellen, die seiner Ansicht nach unbedenklich sind. Er schreibt dann in das Gutachten, dass eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.
Diese Ausnahmegenehmigung wird von der Zulassungsbehörde erteilt (oder auch nicht). Die Ausnahmegenehmigung kann entweder ohne schriftlichen Bescheid durch Erteilung der Betriebserlaubnis erteilt werden, oder auf einem extra Zettel stehen (kostet dann zusätzlich).
alles andere ist in der Grauzone und hält einer Überprüfung nicht unbedingt stand.
![[Bild: gtc15.gif]](https://www.corvetteforum.de/fotos/gtc15.gif)