16.09.2006, 10:25
Ein "gesundes" Getriebe hält eine solche Belastung sicherlich aus. Nachdem der Vorbesitzer eine Getriebeüberholung erwähnte solltest Du ihn auf jeden Fall nochmals kontaktieren und Dir (falls noch nicht geschehen) die Rechnung über die Reparatur, bzw. die Instandsetzung des Getriebes geben lassen. Evtl. wurde die Überholung des Getriebes ja auch im Kaufvertrag an DIch festgehalten.
Zumindest benötigts Du die Anschrift der Werkstatt die das Getriebe bearbeitet hat! Lass auf keinen Fall ohne diese Information locker!
Leider gibt es bei uns auch schwarze Schafe die eine Getriebeüberholung nicht so sorgfälltig durchführen wie man es sich wünschen sollte. Wurde in diesem Fall bei der Instandsetzung geschlampt und die Werkstatt macht Probleme ist es ein Fall für den Rechtsanwalt.
Hat Dich der Vorbesitzer jedoch bezüglich der Aussage des Getriebes angelogen würde ich Kaufpreisminderung fordern (was steht bezügich Gewährleistung im Kaufvertrag?)
Auf jeden Fall muss das Getriebe raus und erneut überholt werden (Ölstand war ja OK nach Deinem letzten Beitrag bezüglich der DTCs . . .!?!)
Viel Erfolg,
Grüße
Jochen
Zumindest benötigts Du die Anschrift der Werkstatt die das Getriebe bearbeitet hat! Lass auf keinen Fall ohne diese Information locker!
Leider gibt es bei uns auch schwarze Schafe die eine Getriebeüberholung nicht so sorgfälltig durchführen wie man es sich wünschen sollte. Wurde in diesem Fall bei der Instandsetzung geschlampt und die Werkstatt macht Probleme ist es ein Fall für den Rechtsanwalt.
Hat Dich der Vorbesitzer jedoch bezüglich der Aussage des Getriebes angelogen würde ich Kaufpreisminderung fordern (was steht bezügich Gewährleistung im Kaufvertrag?)
Auf jeden Fall muss das Getriebe raus und erneut überholt werden (Ölstand war ja OK nach Deinem letzten Beitrag bezüglich der DTCs . . .!?!)
Viel Erfolg,
Grüße
Jochen