28.01.2007, 09:29
Hallo zusammen,
kann hier auch noch eine "Vergleichsmessung" aus der Praxis anführen:
Die auf der Rechnung ausgewiesene Geschwindigkeit entsprach genau der GPS-Anzeige zum Zeitpunkt des Blitzes.
Womit bewiesen wäre, das zumindest der Autobahnblitzer genau war!
Das die Wegelagerer da noch 3km/h an Messtoleranz abziehen muss als äusserst Kundenfreundlich bezeichnet werden.
Gruss,
Andreas
kann hier auch noch eine "Vergleichsmessung" aus der Praxis anführen:
Die auf der Rechnung ausgewiesene Geschwindigkeit entsprach genau der GPS-Anzeige zum Zeitpunkt des Blitzes.

Womit bewiesen wäre, das zumindest der Autobahnblitzer genau war!
Das die Wegelagerer da noch 3km/h an Messtoleranz abziehen muss als äusserst Kundenfreundlich bezeichnet werden.

Gruss,
Andreas
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2008 by Seapilot
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