12.02.2007, 17:21
Hier in NRW gibt es den Brief erst bei der Zulassung. Vom TÜVler bekommst Du ein Datenblatt, welches die Tante vom Straßenverkehrsamt fleißig abtippt.
Und hier heißt die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung auch nur salopp Zollerklärung. Wird ja nichts anderes erklärt, als dass der Zoll entrichtet wurde.
Kann aber in Hessen oder Rheinland-Pfalz mal wieder ganz anders sein.
Vielleicht nicht ganz unwichtig: Ich würde versuchen, den Geländewagen als PKW einzuführen. Das kostet dann 10 % Steuern. Bei LKW sind (m. E.) 28 % zu entrichten. Und die ganze Nummer dann noch mal mit 19 % EUSt.
Und hier heißt die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung auch nur salopp Zollerklärung. Wird ja nichts anderes erklärt, als dass der Zoll entrichtet wurde.
Kann aber in Hessen oder Rheinland-Pfalz mal wieder ganz anders sein.
Vielleicht nicht ganz unwichtig: Ich würde versuchen, den Geländewagen als PKW einzuführen. Das kostet dann 10 % Steuern. Bei LKW sind (m. E.) 28 % zu entrichten. Und die ganze Nummer dann noch mal mit 19 % EUSt.