10.01.2003, 01:07
Hi Sinclair,
da wirst Du wohl schlechte Karten haben, das eingetragen zu bekommen. Die Genehmigung ist nämlich nicht Sache vom
TÜV, die wirst Du bei Deiner Bezirks- oder Landesregierung beantragen müssen. Der Sachverständige vom TÜV muss eine
Bescheinigung ausstellen, dass Du eine Sondergenehmigung beantragen kannst. Ich musste ’95 bei meiner Vollabnahme DM330.-
für die Ausnahmegenehmigung an die Bezirksgauner überweisen. Legal wird’s also teuer und schwierig.
BTW in meinem Kfz-Schein ist dazu notiert §53a, 54 (3) Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage sind hinten rot.
Gruß Axel
Edit: Vielleicht verraten Dir ja die Europa-Modell Fahrer wie sie die Genehmigung bekommen haben?
da wirst Du wohl schlechte Karten haben, das eingetragen zu bekommen. Die Genehmigung ist nämlich nicht Sache vom
TÜV, die wirst Du bei Deiner Bezirks- oder Landesregierung beantragen müssen. Der Sachverständige vom TÜV muss eine
Bescheinigung ausstellen, dass Du eine Sondergenehmigung beantragen kannst. Ich musste ’95 bei meiner Vollabnahme DM330.-
für die Ausnahmegenehmigung an die Bezirksgauner überweisen. Legal wird’s also teuer und schwierig.
BTW in meinem Kfz-Schein ist dazu notiert §53a, 54 (3) Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage sind hinten rot.
Gruß Axel
Edit: Vielleicht verraten Dir ja die Europa-Modell Fahrer wie sie die Genehmigung bekommen haben?
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Wer Hilfe braucht, kann sich ans Forum wenden und wenn ich denke, die Person verdient Hilfe, dann beteilige ich mich, ansonsten brauche ich Zeit für meine eigenen Sachen.
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