10.01.2003, 17:18
Hallo Sinclair !
Nun eine nachträgliche Eintragung bzw. Ausnahmegenehmigung kannst
Du mit Sicherheit vergessen. Dies ist nur nach dem Import möglich,
um den Wagen ohne größere Umbaumaßnahmen zulassen zu können,hier
zeigt sich die Obrigkeit etwas kompromissbereit. Da wird dann
eine "Ausnahme" gemacht - daher Ausnahmegenehmigung.
Nun eine nachträgliche Eintragung bzw. Ausnahmegenehmigung kannst
Du mit Sicherheit vergessen. Dies ist nur nach dem Import möglich,
um den Wagen ohne größere Umbaumaßnahmen zulassen zu können,hier
zeigt sich die Obrigkeit etwas kompromissbereit. Da wird dann
eine "Ausnahme" gemacht - daher Ausnahmegenehmigung.
Gruß
Stevie
Stevie