05.02.2008, 11:30
Das mit der Plexiglasabdeckung kann nicht grundsätzlich verboten sein. Vor Jahren gab es den Citroen SM, der hatte neben seinen Scheinwerfern auch das Nummernschild unter einer Glasabdeckung. Evtl muss diese Lösung nur eingetragen werden. Ich fahre diese Variante selbst seit etwa 1 Jahr. Bisher gab es keinen Ärger. Werde aber im Frühjahr mal bei Tüv etc nachfragen ob ich eine Eintragung dafür brauche.
Knut
Knut