19.03.2002, 14:10
Zitat: denn die 2 Jahre Garantie, die Händler jetzt geben müssen, reizen mich natürlich schon.
Das ist leider ein Irrtum.Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Garantie und Gewährleistung,und die 2 Jahre gibt dir ein Händler auch nur bei einem Neuwagen.Gewährleistung heißt nichts anderes als "Ich-hab-Dich-beim-Kauf-nicht-übers-Ohr-gehauen"-Zusage.Der einzige Vorteil ist von nun an,daß der Händler in der Beweispflicht ist.Er muß also nachweisen, daß der Wagen zum Zeitpunkt des Verkaufes in dem zugesicherten Zustand war.
Viele Grüße Eckaat