14.06.2003, 03:45
Hallo Stegs
Anders im Käse- und Fondueland!
Bei uns sind auch beim Antrag auf Veteranenstatus (In der Schweiz erst ab 30 Jahren nach der 1. Inverkehrsetzung, nicht Baujahr),die zum damaligen Zeitpunkt geltenden Vorschriften massgebend.
Gruss Beat
Anders im Käse- und Fondueland!
Bei uns sind auch beim Antrag auf Veteranenstatus (In der Schweiz erst ab 30 Jahren nach der 1. Inverkehrsetzung, nicht Baujahr),die zum damaligen Zeitpunkt geltenden Vorschriften massgebend.
Gruss Beat

Alles was Räder oder Brüste hat, macht früher oder später Probleme.....