21.07.2009, 09:59
Zitat:Original von RS4Z06Alex
Zitat:Original von BoxsterAndy
Es ist wie oben bereits geschrieben vom Gesetz her nicht erlaubt solche Reifen zu reparieren.
Soviel zum Thema Halbwissen...
Was soll das nun aussagen???
Wen es interessiert:
Es gehört zum §36StVZO, und da unter dem Dokument B 3620.
Das Blatt wird unter der Bezeichnung "Richtlinien für die Instandsetzung von Luftreifen" geführt.
Davor sollte man aber denke ich auch einen Blick auf das Dokument B 3619 werfen welches den tollen Titel "Richtlinien für die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen" trägt.
Interessant ist, dass es eigentlich in der Obhut der Reifenhersteller liegt und diese meist eine Reparatur untersagen.
Letztendlich kann jeder für sich selbst entscheiden wie er damit umgeht. Ich bin zumindest der Meinung "wer bei einem solchen Schaden den Reifen reparieren läßt um Geld zu sparen und danach wieder zügig über die Autobahn huscht, der sollte besser Golf fahren". Aber wie gesagt, muss jeder für sich selbst entscheiden.